Eine humanitäre Feuerpause dient der Versorgung Notleidender und kann in einen vertraglich vereinbarten Waffenstillstand übergehen.
Unterschied zwischen Waffenstillstand und Waffenruhe
Das Völkerrecht macht einen Unterschied zwischen einem vertraglich vereinbarten Waffenstillstand und einer meist vorübergehenden Waffenruhe, auch Feuerpause genannt.
Waffenruhe
Der Begriff “humanitäre Feuerpause” bezieht sich oft auf eine kurzfristige Waffenruhe, die von Gegnern im bewaffneten Konflikt angestrebt wird, um Notleidende zu versorgen. Diese Feuerpause gilt in erster Linie für einen begrenzten geografischen Bereich.
Auch unilateral verkündete einseitige Feuerpausen sind möglich. Sie garantieren jedoch nicht, dass auch der Feind die Kampfhandlungen einstellt. Nach einer Pause können die Kämpfe wieder aufgenommen werden. Es ist aber auch möglich, dass sie verlängert und in einen vertraglich vereinbarten Waffenstillstand überführt werden.
Waffenstillstand
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag über das Verhalten im Kriege kennt nur den Begriff Waffenstillstand. In Artikel 36 heißt es: «Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.»
Ein Waffenstillstand kann den Weg für Verhandlungen über einen Friedensvertrag ebnen, aber es garantiert nicht immer, dass auch tatsächlich ein Friedensvertrag geschlossen wird.