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Wagenknecht-Partei beantragt Volksbefragung zu US-Raketen

Sahra Wagenknecht lehnt die Pläne zur Stationierung von US-Raketen ab. Das sei «in Hinterzimmern» entschieden worden, beklagt sie. Sie will das Volk befragen lassen. Es wäre ein Novum.

Parteigründerin Sahra Wagenknecht will zur Stationierung von Mittelstreckenraketen die Bevölkerung befragen (Archivbild)
Foto: Robert Michael/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) plant, mittels eines Bundestagsbeschlusses eine Volksbefragung über die Pläne zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland zu erreichen. Ein Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Befragung gesetzlich vorzubereiten. Die Aussichten auf eine Mehrheit für den Antrag sind jedoch äußerst gering, da das BSW nur zehn Abgeordnete im Bundestag hat. Zudem sind Volksabstimmungen im Grundgesetz nur in Ausnahmefällen vorgesehen, beispielsweise im Falle einer Neugliederung des Bundesgebiets.

Die Parteigründerin Wagenknecht und die anderen BSW-Bundestagsabgeordneten argumentieren in ihrem Antrag, dass es vor der Ankündigung der Stationierungsentscheidung beim Nato-Gipfel im Juli keine öffentliche Debatte gegeben habe. Gemäß Umfragen lehnt eine relative Mehrheit der Bevölkerung die Pläne ab, heißt es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wagenknecht verweist auf Ablehnung im Osten

Wagenknecht ist selbst ebenfalls strikt gegen die Pläne und macht dies vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am Sonntag zum Wahlkampfthema. Es dürfe «nicht länger undemokratisch in Hinterzimmern gegen den Mehrheitswillen der Bürger entschieden werden», sagte die BSW-Chefin der dpa. Das Volk müsse befragt werden. «Die Menschen, ganz besonders die Ostdeutschen, wollen diese gefährlichen Raketen nicht.» Die Befragung soll laut Antrag spätestens parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.

Im bundesdeutschen System der parlamentarischen Demokratie sind Volksbefragungen auf Bundesebene zu solchen Fragen tatsächlich nicht vorgesehen, im Gegensatz zur Landesebene. Die Verfassungsmäßigkeit von sogenannten konsultativen Volksbefragungen, also letztlich einer Meinungsäußerung durch Abstimmung, ist umstritten.

Verfassungsrechtler hat Zweifel

Der Jurist Arne Pautsch kam in einem Aufsatz zum Thema 2015 zu dem Schluss, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre. Denn die Befragungen hätten einen «faktisch-bindenden Charakter». 

Das Grundgesetz erwähnt Volksbefragungen in Artikel 29. Darin heißt es: «Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.» Und weiter: «Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet.» Dazu könnten zum Beispiel Zusammenschlüsse von Bundesländern gehören.

dpa