Bei einer Fahndung könnten sie äußerst hilfreich sein. Gesichter-Suchmaschinen spucken zu einem Foto im Idealfall weitere nützliche aus. Rechtlich bewegen sie sich allerdings auf dünnem Eis.
Warum Gesichter-Suchmaschinen rechtlich so bedenklich sind

Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette, die in Berlin verhaftet wurde, wurde anscheinend bereits Ende des letzten Jahres von Podcast-Journalisten aufgespürt, mithilfe einer sogenannten Gesichter-Suchmaschine. Was sind diese Computerprogramme eigentlich, was können sie – und was ist überhaupt erlaubt?
Einer der verfügbaren Anbieter im Netz heißt Pimeyes. Der Service hat Hunderte Millionen Gesichter in einer Datenbank gespeichert. Wenn ein Bild hochgeladen wird, vergleicht das System das Gesicht und die Gesichtszüge mit den gespeicherten Aufnahmen. Dies kann auch mit einem Foto durchgeführt werden, das eine Person in jüngeren Jahren mit aktuellen Fotos abgleicht.
Etwaigen Datenschutzproblemen möchte der Dienst selbst einen Riegel vorschieben: Beim Hochladen von Bildmaterial verlangt Pimeyes Zustimmungen. Der Nutzer soll «über 18 Jahre alt» sein. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach «nur Ihr persönliches Foto zur Verfügung» gestellt werden soll, müssen akzeptiert werden.
Dieses «Foto von meinem Gesicht» soll bei künftigen Suchanfragen verwendet werden dürfen. Wenn das Foto von einer «dritten Person» stamme, verweist der Dienst auf die «geltenden Rechtsnormen», um juristisch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Datenschutzexperten kritisieren Gesichter-Suchmaschinen
Dienste wie Pimeyes stehen immer wieder im Fokus von Datenschutzexperten und Behörden. Rechtlich gesehen bewegen sich solche Suchmaschinen bereits heute auf dünnem Eis. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verbietet es bereits, biometrische Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen zu verarbeiten.
Auf Landesebene gibt es konkretere Vorstöße: Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte hat ein Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet. Die EU beabsichtigt Gesichter-Suchmaschinen deutlich einzuschränken und bestimmte Funktionen ganz zu verbieten. Verhindert werden soll etwa «das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsanlagen zur Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken».
Die Betreiber der ursprünglich polnischen Seite Pimeyes haben wahrscheinlich auch deshalb mehrmals ihren Firmensitz verlegt. Zuerst haben sie die EU in Richtung Seychellen verlassen, mittlerweile wird im Impressum Belize angegeben.








