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Warum Scholz, Merz & Co. auf vielen Stimmzetteln fehlen

Die Kanzlerkandidaten Scholz, Merz, Habeck und Weidel werden auf den meisten Stimmzetteln zur Bundestagswahl nicht auftauchen. Wie kann das sein? Und wie wird der Regierungschef überhaupt gewählt?

Wo muss das Kreuz hin, um eine oder einen von ihnen zum nächsten Bundeskanzler zu machen?
Foto: Kappeler/Albert/Wendt/dpa

Einige wollen im Kanzleramt bleiben, andere wollen hinein: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und AfD-Chefin Alice Weidel planen, die nächste Bundesregierung zu leiten – und werben um die Stimmen der Wähler. Dabei sind ihre Namen auf den meisten Stimmzetteln nicht zu finden.

Keine direkte Kanzlerwahl für Bevölkerung

Denn die Wählerinnen und Wähler haben keine Möglichkeit, Scholz, Merz, Weidel oder Habeck direkt zum Kanzler zu wählen. Laut Grundgesetz wird der deutsche Regierungschef ausschließlich von den Abgeordneten im Bundestag bestimmt. Er muss die Mehrheit der Parlamentarier hinter sich haben.

Da bei der Bundestagswahl die Zusammensetzung des Parlaments über die Zweitstimme bestimmt wird, haben die Wähler letztendlich einen indirekten Einfluss darauf, wer ins Kanzleramt gewählt wird. Wenn eine Partei im Vergleich zu ihren Konkurrenten mehr Stimmen erhält, kann sie mehr Sitze im Bundestag für sich beanspruchen und somit ihre Kandidaten in das höchste Regierungsamt bringen.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher nie eine Alleinregierung einer einzelnen Partei, sondern immer Regierungskoalitionen. Mehrere Parteien schließen sich im Parlament zusammen, um gemeinsam mehr als 50 Prozent der Sitze im Bundestag zu erreichen. Nach einer Wahl verhandeln sie über ein gemeinsames Regierungsprogramm und entscheiden unter anderem, wer Bundeskanzler werden soll.

Der Kandidat des stärksten Bündnispartners wird in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen einer solchen Koalition im Bundestag gewählt. Der Spitzenkandidat des stärksten Bündnispartners übernimmt normalerweise das Amt.

Warum dennoch einige für Merz, Scholz & Co. stimmen könnten

Einige Wahlberechtigte in Deutschland haben die Möglichkeit, bei Merz, Scholz, Habeck oder Weidel ihr Kreuz zu setzen, obwohl die Vier nicht direkt ins Kanzleramt gewählt werden können. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie sich erneut um einen Sitz im Bundestag bewerben werden.

Bei der letzten Wahl 2021 haben der CDU-Chef im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen), der Bundeskanzler in Potsdam (Brandenburg) und der Vizekanzler in Flensburg-Schleswig (Schleswig-Holstein) ihre Wahlkreise gewonnen. Weidel hat im Bodenseekreis (Baden-Württemberg) das Direktmandat verfehlt. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise.

Sollten die Politiker im Jahr 2025 erneut antreten, werden sie als Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen aufgeführt und können mit der Erststimme gewählt werden.

Polit-Promis werden gerne über die Liste abgesichert

Da der Bundestag mindestens doppelt so viele Sitze wie Wahlkreise hat, kommen neben den Erststimmengewinnern auch weitere Bewerber zum Zug. Diese können über die Landesliste einer Partei in den Bundestag einziehen – aber nur, wenn sie dort zuvor von ihren eigenen Leuten aufgestellt wurden.

Zur Absicherung, falls Politiker-Prominente ihren Wahlkreis nicht erfolgreich verteidigen, stellen viele Parteien sie über einen vielversprechenden Listenplatz in einem Bundesland.

Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Parlamentssitze durch ihre Zweitstimme gewinnt als durch die Erststimme in den Wahlkreisen, ziehen die Listenkandidaten in den Bundestag ein – beginnend mit dem oder der Erstplatzierten, gefolgt vom oder von der Zweitplatzierten und so weiter.

Namen dürften auch in vier Bundesländern auftauchen

Wie im Jahr 2021 steht AfD-Chefin Weidel auch bei der Wahl 2025 wieder auf Platz eins der AfD-Landesliste in Baden-Württemberg – und wird somit auf den Wahlzetteln des gesamten Bundeslandes bei der Zweitstimme unter ihrer Partei namentlich aufgeführt sein. Ähnliches ist für Scholz in Brandenburg, Merz in Nordrhein-Westfalen und Habeck in Schleswig-Holstein zu erwarten, sollten die drei auf den vorderen Listenplätzen ihrer Parteien stehen.

Im Bundeswahlgesetz ist es nicht explizit festgelegt, dass der Bundeskanzler Mitglied des Bundestages sein muss. Er oder sie muss auch nicht zwangsläufig einer Partei angehören. Jedoch wäre es wohl kaum vorstellbar, dass eine Mehrheit der Abgeordneten zustimmen würde, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt wären.

dpa