Der neue Wehrdienst soll mehr Freiwillige bringen – doch über Musterung, Losverfahren und Anreize wird politisch heftig gerungen. Was geplant und was noch in der Schwebe ist.
Was beim Wehrdienst geplant ist und worüber gestritten wird

Ab dem nächsten Jahr sollen sich beim Wehrdienst viele Dinge ändern. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat neue Regeln in einen Gesetzentwurf gegossen, dem im August auch das Bundeskabinett zugestimmt hat. Allerdings sind die Unionsfraktion und Fachpolitiker der Koalition im Bundestag unzufrieden. Pistorius wiederum gefallen ihre Änderungsvorschläge nicht. Es geht um die Musterung und mögliche Losverfahren.
Schließlich kam es zum Knall, die Einigung wurde abgesagt. Der ursprüngliche Entwurf wird nun in erster Lesung im Parlament diskutiert. Es wird jedoch erwartet, dass sich bis zur Verabschiedung im Bundestag noch einiges ändern wird, wie es bei jedem Gesetz der Fall ist, insbesondere angesichts der bestehenden Meinungsverschiedenheiten. Ein Überblick über die Konfliktlinien.
Warum soll der Wehrdienst überhaupt neu geregelt werden?
Die Bundeswehr soll wachsen. Als Begründung wird eine massive «Verschärfung der Bedrohungslage in Europa infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine» genannt. «Die Aufgaben der unmittelbaren Landesverteidigung im Rahmen der nationalen und Nato-Verteidigungsplanung erfordern einen deutlich höheren Friedensumfang an aktiven Soldatinnen und Soldaten», heißt es weiter im Gesetzentwurf.
Um welche Zahlen geht es dabei?
Laut Entwurf werden 460.000 Soldaten benötigt, etwa 260.000 in der stehenden Truppe und 200.000 Reservisten. Derzeit gibt es ungefähr 183.000 aktive Soldaten und gemäß dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten etwa 50.000 beorderte Reservisten, also Reservisten, die auf einem spezifischen Dienstposten eingeplant sind.
Was soll sich ändern?
Die Wehrpflicht besteht immer noch, wurde jedoch seit 2011 ausgesetzt. Es gibt jetzt einen freiwilligen Wehrdienst. Man ist sich einig, dass dies so bleiben sollte. Um mehr Freiwillige zu gewinnen, soll die Wehrerfassung überarbeitet werden. Das Ziel ist es, ein genaueres Bild davon zu erhalten, wie viele pro Jahrgang überhaupt für den Truppendienst in Frage kommen. Es wird angestrebt, dass allein durch die direkte Auseinandersetzung junger Menschen mit dem Thema die Zahl der Freiwilligen steigt. Darüber hinaus sollen größere Anreize für den Dienst geschaffen werden.
Wie soll das nach den bisherigen Plänen erreicht werden?
Nach dem 1. Januar 2026 wird jeder, der volljährig wird, – so der Plan von Pistorius – irgendwann nach dem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code erhalten, der zu einem Online-Fragebogen führt. Dort werden persönliche Daten wie der Bildungsabschluss, Körpergröße, Gewicht und eine mögliche Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt.
Junge Frauen sind von der Pflicht, diesen Fragebogen auszufüllen, befreit, junge Männer jedoch nicht. Es wird geschätzt, dass dies jährlich etwa 300.000 bis 350.000 betrifft. Personen, die den Fragebogen ignorieren oder falsche Angaben darin machen, begehen gemäß dem Gesetzentwurf eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt ist.
Und alle jungen Männer müssen wieder zur Musterung?
Das ist ein entscheidender Punkt. Pistorius möchte das. Er hat erneut betont, dass er eine flächendeckende Musterung für erforderlich hält. Ab dem 1. Juli 2027 soll sie gemäß den bisherigen Plänen in Deutschland wieder eingeführt werden – 2027, da die Strukturen dafür erst wieder aufgebaut werden müssen. Die Verteidigungsexperten von Union und SPD schlagen hingegen vor, nur dann zur Musterung zu laden, wenn sich in Schritt eins zu wenig Freiwillige melden. Über eine Zufallsauswahl (Losverfahren) würden dann weitere junge Männer zu einer verpflichtenden Musterung eingeladen. Der Wehrdienst bliebe jedoch auch für sie freiwillig.
Ab wann könnte die ganze Freiwilligkeit kippen?
Das ist der zweite Knackpunkt und auch hier geht es um ein mögliches Losverfahren. In Pistorius‘ Gesetzentwurf ist die Option vorgesehen, dass die Bundesregierung anordnen darf, Ungediente einzuziehen, «wenn die verteidigungspolitische Lage einen schnellen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist». Eine solche Verordnung bräuchte zwar noch die Bestätigung des Bundestages.
Die Verteidigungsexperten der Koalition bevorzugen es, solche Entscheidungen direkt in die Hand des Bundestages zu legen und dies genauer zu regeln. Wenn nicht genügend Freiwillige zusammenkommen, schlagen sie vor, dass der Bundestag beschließt, eine Einberufung zu ermöglichen, die sich nach dem zahlenmäßigen Bedarf richtet, den die Bundeswehr hat. Durch ein Zufallsverfahren (Losverfahren) würden dann nur so viele junge Männer eingezogen werden, wie benötigt werden. Personen, die sich weigern, müssten einen Ersatzdienst leisten.
Aber wäre Auslosen nicht ungerecht und damit verfassungswidrig?
Das ist die schwierige Frage. Kann die Wehrpflicht auf einen militärisch notwendigen Personalbedarf begrenzt und ausgelost werden oder lässt das Grundgesetz aus Gründen der Wehrgerechtigkeit nur die allgemeine Wehrpflicht für alle zu? Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio kommt in einem Gutachten für die Unionsfraktion zu dem Schluss, dass eine «Kontingentwehrpflicht» und ein Losverfahren zulässig wären.
«Ein ordnungsgemäßes Losverfahren stellt keine Ausformung von Willkür, sondern unter der Verwendung bestimmter Variablen und Verfahrensgrundsätze die Gewährleistung eines gerechten Zufallsverfahrens dar, innerhalb dessen der Zufall als eine objektive Konstante fungiert», schreibt er. Im Zweifel entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Klagen gegen eine solche Regelung, wenn sie denn kommt, dürfte es geben.
Welche Anreize sind geplant, damit mehr Freiwillige kommen?
Die Bezahlung der Wehrdienstleistenden wird deutlich verbessert. Laut dem bisherigen Entwurf sollen sie künftig wie Zeitsoldaten behandelt werden, die sich länger verpflichten. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, dass dies in Zukunft ein Startgehalt von etwa 2.300 Euro netto bedeuten würde, anstatt wie bisher 1.600 bis 1.700 Euro.
Es wird auch ein großzügiger Zuschuss von bis zu 3.500 Euro für den Autoführerschein angeboten, jedoch nur für diejenigen, die mindestens zwölf Monate Wehrdienst leisten. Der Führerschein muss innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Wehrdienst gemacht werden.








