Ein zentrales Register bietet digitale Möglichkeiten, um Organspendebereitschaft zu stärken und zu dokumentieren. Verzögerungen durch Corona-Krise überwunden, jetzt einfacher Eintragung für mehr Klarheit und Sicherheit.
Neues Organspende-Register gestartet,Chance zur Rettung von Leben nutzen

Organspenden können Leben retten. Doch Jahr für Jahr stehen Tausende Schwerkranke in Deutschland auf Wartelisten, um eine Niere oder ein neues Herz zu erhalten. Dabei ist laut Umfragen eine große Mehrheit der Menschen grundsätzlich positiv zum Thema Organspende nach dem Tod eingestellt. Nur eine konkrete Entscheidung – ob dafür oder dagegen – schieben viele immer wieder auf oder halten sie nicht schriftlich fest.
Heute wird mit etwas Verzögerung ein zentrales Register eingeführt, das auch eine digitale Option bietet.
Worum geht es genau?
Das Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 nach einer Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beschlossen hatte. Ziel ist die «Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende».
Es sollen zusätzliche regelmäßige Impulse zum Nachdenken organisiert werden – und auch einfachere Wege, eine Entscheidung zu dokumentieren. Personen ab 16 Jahren, die einen Personalausweis beantragen, ihn nach zehn Jahren erneuern oder sich einen Reisepass besorgen, sollen Informationsmaterial im Amt erhalten. Im Bedarfsfall sollen Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre neutral über Organspenden informieren.
Wie funktioniert das Register?
Das Portal www.organspende-register.de wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet. Der Start soll schrittweise erfolgen: Ab heute soll es möglich sein, sich dort zu registrieren, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion (eID) verwendet. Ab dem 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es dann auch möglich sein, sich einfacher über Apps der Krankenkassen zu registrieren. Ursprünglich war der Start des Registers für den 1. März 2022 geplant, aber aufgrund von Verzögerungen, unter anderem aufgrund der Corona-Krise, wurde dies verschoben.
Was soll die Online-Erklärung bezwecken?
Man kann die Entscheidung auch weiterhin auf einem Blatt Papier, in einer Patientenverfügung oder auf Organspendeausweisen dokumentieren, die in Ämtern, Praxen, Apotheken und zum Herunterladen aus dem Internet erhältlich sind. Doch Papiere können verloren gehen oder im Ernstfall nicht auffindbar sein. Ein Eintrag im Register sorgt für Klarheit und Sicherheit, argumentiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dies erleichtert es Ärzten, eine mögliche Spendebereitschaft schnell und zuverlässig zu klären.
«Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung.» Gibt es keine Erklärung von Verstorbenen, werden nämlich etwa Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister dazu angesprochen.
Was genau kann man im Register angeben?
Man kann sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig registrieren lassen. Dabei stehen fünf Optionen zur Auswahl:
- «Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden»;
- «Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe»;
- «Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben»;
- «Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden»;
- «Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben».
Man kann Einträge bearbeiten oder entfernen. Grundsätzlich gilt für Erklärungen, ob auf Papier oder digital: Es zählt immer die neueste.
Wie funktioniert das Register technisch?
Beim amtlichen Register läuft es nicht so einfach wie beim Online-Shopping. Um Einträge vornehmen zu können, benötigt man in der ersten Phase einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Funktion. Laut Bundesinnenministerium waren Ende 2022 geschätzt 51,4 Millionen davon im Umlauf. Außerdem benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet für den drahtlosen Datenaustausch oder ein Kartenlesegerät für Computer. Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert, wie es beim Bundesinstitut heißt. Durch Authentifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass nur die erklärende Person und berechtigtes Klinikpersonal auf Einträge zugreifen können.
Wie ist überhaupt die Lage bei Organspenden?
Im letzten Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen jedoch knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.
Die Anzahl der entnommenen Organe stieg um 8,1 Prozent auf 2877, nämlich 1488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und zwei Därme. Um für Organspenden in Frage zu kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen, also den Hirntod.
Wie geht es weiter?
Es bleibt abzuwarten, wie bekannt und genutzt das Register tatsächlich ist. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov findet es jedoch allgemein breite Zustimmung. 71 Prozent der Befragten unterstützen ein solches Portal. 25 Prozent gaben an, auf jeden Fall eine getroffene Entscheidung in das Register einzutragen, während 31 Prozent zumindest eher Ja sagten. 13 Prozent äußerten eher Nein dazu, während 10 Prozent auf keinen Fall eintragen wollen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte jedoch, dass eine im Gesetz vorgesehene bürgernahe Eintragungsoption fehlt: direkt in den Ausweisstellen. „In keinem Passamt stünden datenschutzsichere Computerterminals dafür“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Was ist mit den generellen Regeln für Organspenden?
Eine grundlegende Diskussion wird fortgeführt. Denn mit dem Register-Gesetz von 2020 sind Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Die moderatere Reform setzte sich im Bundestag gegen eine weitergehende Initiative durch. Demnach sollten alle Menschen zunächst automatisch als Organspender gelten, es sei denn, sie widersprechen.
Lauterbach hatte sich damals als Abgeordneter dafür eingesetzt – und sprach sich 2023 angesichts der gesunkenen Spendenzahlen des vorherigen Jahres für einen neuen Anlauf im Parlament aus. Patientenschützer Brysch warnt, die Widerspruchslösung dürfe nun nicht wegen verschleppter Umsetzung des Registers durch die Hintertür erzwungen werden.








