Erst das Haushaltsurteil, jetzt das zur Wahlrechtsreform: Die Ampel-Koalition musste schon mehrmals bange Blicke nach Karlsruhe richten. Und es könnte noch mehr Ärger geben.
Was der Ampel vor dem Verfassungsgericht noch drohen könnte

Das Bundesverfassungsgericht gibt der Ampel-Koalition mit dem Urteil zur Wahlrechtsreform erneut eine Aufgabe: In etwas mehr als einem Jahr wird gewählt, und bis dahin muss das Wahlrecht verbessert werden. Doch Klagen in Karlsruhe könnten SPD, Grünen und FDP vor der Bundestagswahl noch in ganz andere Schwierigkeiten bringen.
Solidaritätszuschlag
Seit 2021 müssen nur noch Besserverdiener und Unternehmen den Solidaritätszuschlag zahlen, während 90 Prozent der Steuerzahler davon befreit sind. FDP-Abgeordnete zogen jedoch vor Gericht, als ihre Partei noch nicht Teil der Bundesregierung war. Sie behaupten, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts für den Aufbau Ostdeutschlands Ende 2019 der Soli komplett abgeschafft hätte werden müssen.
Die Karlsruher Richter planen immer noch, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen – und diese könnte, genau wie das Haushaltsurteil vom vergangenen Jahr, die Verabschiedung des Bundeshaushalts im Spätherbst der Ampel verderben.
Denn die Bundesregierung hat für das kommende Jahr fest im Haushalt Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde das ein Loch in den Etat für 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.
Heizungsgesetz und Rechte von Abgeordneten
Im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause ausgebremst – Begründung: Die Rechte der Abgeordneten wurden nicht ausreichend gewahrt. Aufgrund des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Über den sogenannten Hauptsacheantrag wurde jedoch noch nicht entschieden.
Falls das Gericht Heilmann Recht gibt, könnte dies den Weg ebnen für Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz – das im für die Ampel-Koalition ungünstigsten Fall aufgehoben werden könnte. Heilmann hatte betont, sein Antrag richte sich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das «sehr mangelhafte» parlamentarische Verfahren. Das Verfassungsgericht könnte in dem Verfahren über das Heizungsgesetz hinaus Leitplanken aufstellen, um sicherzustellen, dass Abgeordnete in Gesetzgebungsverfahren genügend Zeit zur Beratung bekommen.
Bafög
Die Ampel-Koalition hat zwei Bafög-Erhöhungen beschlossen. Die zweite Erhöhung wurde nur unter großem Druck von Studierendenvertretern, Gewerkschaften sowie SPD und Grünen in der Koalition umgesetzt. Die Mehrausgaben pro Jahr für diese Erhöhung zum kommenden Wintersemester belaufen sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
Sollte die Ampel Pech haben, wird das Bafög jedoch noch mehr Geld mobilisieren müssen: Vor dem Bundesverfassungsgericht liegt seit einiger Zeit ein Fall, der noch in diesem Jahr entschieden werden könnte. Eine Psychologiestudentin beschwert sich darüber, dass der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgelegte monatliche Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße.
Die Klage ist zwar schon einige Jahre alt und bezieht sich auf die Bafög-Sätze im Jahr 2014/2015. Dennoch könnte das Gericht grundlegende Aussagen zur Berechnung der Ausbildungshilfe treffen. Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert immer wieder, dass der Bafög-Satz – ab Wintersemester 2024/2025 soll er bei 475 Euro im Monat plus 380 Euro Wohngeldpauschale liegen – auch im Vergleich zum Bürgergeld chronisch zu niedrig sei.
Untersuchungsausschuss
Die Unionsfraktion im Bundestag erhebt Klage wegen des gescheiterten Versuchs, einen Untersuchungsausschuss zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank einzusetzen. Die Abgeordneten, die den Antrag gestellt haben, sowie die Fraktion wurden durch einen Bundestagsbeschluss, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert hat, in ihren Rechten verletzt.
Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten gegen den Vorstoß der Union. Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die «Cum-Ex»-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück.








