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Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant

Die SPD hält die Erbschaftsteuer für ungerecht – vor allem, weil gerade die Reichsten wenig zahlen. Was bedeutet ihr Reformvorschlag zum Beispiel fürs Erben des Elternhauses?

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Die bisherige Erbschaftsteuer hat umfassende Ausnahmen. (Symbolbild)
Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt. Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht – doch das System gilt politisch quasi flügelübergreifend als reformbedürftig. Denn die Statistik zeigt: Wer richtig viel erbt, der zahlt häufig gar keine Steuern. Das System sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagt Vizekanzler Lars Klingbeil.

Die SPD präsentiert nun als erster Regierungspartner ein Konzept. Obwohl die Union sofort ablehnt, könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Schwarz-Rot in wenigen Monaten bereits zu einer Neuregelung zwingen.

Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer – und wie viel?

Im Grunde genommen ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der nach dem Tod einer anderen Person Vermögen erbt. Dies kann sowohl Bargeld als auch das geerbte Haus, eine geerbte Firma, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder wertvollen Schmuck umfassen. Vor der Berechnung der Steuer werden eventuelle Schulden des Verstorbenen abgezogen.

Der Betrag der Erbschaftsteuer hängt zunächst vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz gesagt: Je höher das Erbe und je entfernter die Verwandtschaft zum Verstorbenen, desto höher sind die Steuern, die gezahlt werden müssen.

Muss man auf jedes Erbe Steuern zahlen?

„Ja, es ist richtig, dass derzeit beträchtliche Summen steuerfrei vererbt werden können. Laut Statistischem Bundesamt fallen die meisten Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Freibeträge. Zum Beispiel können Ehepartner bis zu 500.000 Euro und eigene Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.“

Man kann auch durch Schenkungen legal Steuern sparen, indem Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird. Die Freibeträge sind dieselben wie beim Erben, jedoch können sie alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig beginnt, kann somit beträchtliche Summen übertragen, ohne den Staat zu involvieren.

Man kann das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern steuerfrei erben, wenn man für mindestens zehn Jahre selbst einzieht und die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.

Was wird an dem System kritisiert?

Insbesondere Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen. Der Staat möchte verhindern, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können. Mithilfe einer sogenannten Verschonungsregelung können Vermögen ab 26 Millionen Euro so gerechnet werden, als seien sie arm, um keine Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

In den letzten zehn Jahren wechselten 463 Mal Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In über der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Im Subventionsbericht des Bundes werden diese Ausnahmen als größte aller Steuervergünstigungen aufgeführt: Der Staat entging dadurch jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro.

Es herrsche ein System, «in dem nicht nur Vermögen vererbt und verschenkt wird – sondern auch Chancenungleichheit, soziale Spaltung und wachsender Unmut», analysierten kürzlich die SPD-Seeheimer. Linken-Haushälter Dietmar Bartsch bezeichnete die Erbschaftsteuer als «die ungerechteste Steuer des Landes».

Laut Studien werden die Vermögenden in Deutschland durch Erbschaften noch reicher. Personen mit bereits gut gefüllten Konten erben am häufigsten und erhalten gleichzeitig die höchsten Beträge.

Was schlägt die SPD jetzt vor?

Laut einem Bericht der ARD plant sie, die Erben großer Vermögen letztendlich stärker zu besteuern. Bisher hat sie sich jedoch noch nicht auf die genaue Höhe des Steuersatzes festgelegt.

Laut einem Konzeptpapier, das heute offiziell vorgestellt werden soll, wird es in Zukunft für jeden Erben einen „Lebensfreibetrag“ von rund einer Million Euro geben. Dieser Betrag setzt sich aus 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen zusammen. Die bisher geltende Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen würde damit entfallen.

Für das Vererben von Unternehmen will die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro schaffen. Damit sei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nächste Generation weitergegeben werden könnten, zitiert die «Tagesschau» die Partei.

Erst ab einem Firmenwert von über fünf Millionen Euro müssten Steuern entrichtet werden. Die Steuerschuld könnte über einen Zeitraum von zwanzig Jahren gestundet werden, um sicherzustellen, dass niemand gezwungen ist, sein Unternehmen aufzugeben. Die Verschonungsregel würde in diesem Fall entfallen.

Müsste man damit auf das Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen?

Nein, selbst genutzte Eigenheime werden im SPD-Konzept ausgenommen. Wenn Kinder also im Haus der gestorbenen Eltern wohnen bleiben, bliebe die Vererbung zusätzlich zum Freibetrag in Höhe von einer Million Euro steuerfrei. «Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftsteuer anfällt», zitiert die «Bild»-Zeitung aus dem SPD-Konzept.

Wie reagiert die Union?

Der Partner in der Koalition hat Bedenken, dass das Konzept der SPD Familienunternehmen im Mittelstand zusätzlich belastet – und das zu einer Zeit, in der Unternehmen eigentlich jeden Cent für zusätzliche Investitionen und die Ankurbelung der Wirtschaft nutzen sollen.

«Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig», betont Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. Familienunternehmen bräuchten Verschonungsregeln, sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen. 

Auch innerhalb der Union besteht jedoch die Ansicht, dass Anpassungsbedarf an den aktuellen Regeln für die Unternehmensvererbung besteht – nur nicht in der Form, wie es die SPD vorschlägt.

Wie viel Erbschaftsteuer nimmt der Staat ein?

Es ist unklar, wie viel Geld in Deutschland jedes Jahr vererbt oder verschenkt wird. Personen, die unter den Freibeträgen bleiben, werden in den Statistiken der Finanzbehörden nicht erfasst. Es wird geschätzt, dass jährlich zwischen 200 und 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer wechseln.

Im letzten Jahr haben die Finanzverwaltungen laut Statistischem Bundesamt Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro eingenommen – weniger als aus der Tabaksteuer (15,6 Milliarden). Dennoch war dies ein Rekord und 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Erbschaftsteuereinnahmen gehen an die Länder, der Bund profitiert zunächst nicht davon.

dpa