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Was gilt jetzt bei Cannabis am Steuer?

Erst Kiffen, dann hinters Lenkrad? Dafür greifen nach einer bisher sehr rigiden Rechtslage neue gesetzliche Vorgaben. Wird man erwischt, kann es trotzdem teuer werden.

Für Cannabis beim Autofahren gelten jetzt neue Bestimmungen. (Archivbild)
Foto: Fabian Sommer/dpa

Den meisten ist bewusst, dass Drogen das Autofahren unsicherer machen – sowohl in Bezug auf Reaktionen als auch beim Erkennen riskanter Situationen. Trotzdem ist es oft erlaubt, nach einem Bier noch selbst zu fahren. Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland gelten nun neue Regeln für das Fahren unter dem Einfluss von Marihuana. Ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol gibt es nun eine gesetzliche Obergrenze für den berauschenden Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Die Neuerungen sind jedoch nicht unumstritten.

Warum gibt es neue Cannabis-Regeln für Autofahrer?

Die Änderungen im Verkehrsrecht, die von der Ampel-Koalition beschlossen wurden, sind jetzt in Kraft getreten. Sie begleiten die begrenzte Freigabe von Cannabis, die seit dem 1. April das Kiffen und den privaten Cannabis-Anbau für Volljährige unter zahlreichen Vorgaben erlaubt. Das Bundesverkehrsministerium hat erklärt, dass das Gesetz Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schafft. Besondere Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei.

Sind die neuen Vorgaben lockerer?

Über neue Bestimmungen hatten Fachleute schon seit längerem diskutiert. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür gab es keinen gesetzlichen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich die Marke von 1 Nanogramm je Milliliter Blut. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten allerdings schon 2022 für eine «angemessene» Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Wie sieht der Grenzwert genau aus?

Jetzt gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Diese Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung «nicht fernliegend» ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. 

Für wen gelten strengere Cannabis-Vorgaben?

Es ist nun eine neue Ordnungswidrigkeit, wenn beim Kiffen auch Alkohol konsumiert wird. In diesem Fall drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1.000 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt wie beim Alkohol: In der zweijährigen Probezeit des Führerscheins ist der Konsum von Cannabis verboten. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm ist in diesem Fall nicht relevant. Die Strafe beträgt in der Regel 250 Euro.

Gibt es Ausnahmen für Sonderfälle? 

Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC «aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt». Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests «als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums» eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Wie sind Wirkungen von Cannabis am Steuer?

Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein «Herantasten» an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Welche Einschätzungen zu den neuen Regeln gibt es?

Der Autofahrerclub ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. «Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden», hieß es in einer Stellungnahme für die Beratungen im Bundestag. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Es gelte: «Wer fährt, kifft nicht!» Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht der neue Grenzwert in die falsche Richtung. Die alte Schwelle von 1 Nanogramm sei maßvoll und hoch valide, mahnte sie in einer Stellungnahme. «Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen.»

dpa