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Was kommt 2026 auf Rentner und Beitragszahler zu?

Womit müssen Rentner und Beitragszahler im neuen Jahr rechnen? Einige Änderungen sind lange diskutiert worden, andere stehen eher im rentenpolitischen Kleingedruckten.

Ein Blick auf die Unterlagen der Rentenversicherung. (Archivbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

In den vergangenen Wochen dominierte die Diskussion über das schwarz-rote Rentenpaket die politische Debatte im Inland. Mit dem Jahreswechsel treten nun weite Teile davon in Kraft. Dennoch wird auch im neuen Jahr nicht weniger über die Rente gesprochen und gestritten als im alten Jahr – eher sogar noch mehr. Gleichzeitig ändern sich unbemerkt einige Größen für Rentner oder solche, die in Rente gehen. Dies hat Auswirkungen auf den Geldbeutel und möglicherweise auf die konkrete Lebensplanung der Betroffenen.

Wie die Haltelinie verlängert wird

Die erste und wichtigste Rechtsänderung durch das Rentenpaket, das vor Weihnachten beschlossen wurde, führt eigentlich nur zu einer Fortsetzung des Bestehenden: Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent festgelegt. Diese Haltelinie galt bereits, aber nur bis 2025. Nun wird sie gemäß dem Gesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), das nach langen Diskussionen verabschiedet wurde, verlängert.

Das bedeutet, dass die Renten in dem Maße steigen, wie die Löhne, nach Abzug von Beiträgen, aber vor Steuern. Im Juli erfolgt die Rentenanpassung. Ohne Verlängerung wären zukünftige Anpassungen geringer. Ohne Gesetz würde das Rentenniveau im Jahr 2031 nur bei 47 Prozent liegen.

Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis zwischen einer Standard-Rente mit 45 Jahren Beitragszahlung (basierend auf einem Durchschnittseinkommen) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers.

Wie die Renten im Juli steigen

Für die über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies erneut eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge. Die Haltelinie hat erstmals 2024 gegriffen. In den kommenden Jahren wird der Bund weiterhin das erforderliche Geld bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Renten mit den steigenden Einkommen Schritt halten können – trotz des zunehmenden Ruhestands der Babyboomer-Generation.

Im Juli 2026 werden die Renten voraussichtlich um 3,7 Prozent steigen, ähnlich wie im Jahr 2025. Eine Rente von 1.000 Euro würde somit um 37 Euro erhöht werden. Der Anstieg der Bruttolöhne pro Arbeitnehmer um 3,6 Prozent ist entscheidend. Bei einer erwarteten Inflationsrate von 2 Prozent steigt die Kaufkraft der Renten. Die genaue Rentenerhöhung wird im Frühjahr bekannt gegeben.

Die Mütterrente, die durch das neueste Rentenpaket erweitert wurde, wird erst im Jahr 2027 eingeführt.

Wer dafür zahlt 

Die Beitrags- und Steuerzahler tun dies. Seit neun Jahren in Folge bleibt der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird, steigt 2026 von monatlich 8.050 auf 8.450 Euro.

Im Jahr 2025 entfallen 89 Prozent der steigenden Beitragseinnahmen der Rentenkasse von rund 321 Milliarden Euro auf Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit. Der Bundeshaushalt soll insgesamt mehr als 120 Milliarden Euro in die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Die Mehrausgaben aufgrund des konstanten Rentenniveaus soll der Bund erstatten. Laut Bundesrechnungshof sind das bis 2031 aufsummiert rund 25 Milliarden Euro. Weil durch das stabile Niveau auch über das Jahr 2031 hinaus die Renten und die Rentenausgaben höher sind, werde der Bund dauerhaft belastet – bis 2040 mit rund 150 Milliarden Euro. «Die angespannte Lage des Bundeshaushalts wird dadurch weiter verschärft», so der Bundesrechnungshof.

Die Rentenausgaben steigen: Bis 2030 wird ein Anstieg um etwa 25,8 Prozent erwartet. Die jährlichen Rentenerhöhungen belaufen sich auf ein Plus von 18,1 Prozent. Ein weiterer Beitrag von plus 6,5 Prozent wird durch mehr Rentnerinnen und Rentner aufgrund der stärkeren Geburtsjahrgänge und der steigenden Lebenserwartung geleistet.

Neues zum Rentenalter und zur Besteuerung

Auch das neue Jahr hält weitere konkrete Änderungen bereit. Durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 bis 2031 erreicht der Jahrgang 1961 nun seine reguläre Altersgrenze – mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für spätere Geburtsjahrgänge steigt das Eintrittsalter weiterhin in Zwei-Monats-Schritten.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher «Rente ab 63») liegt die Altersgrenze für 1962 Geborene nun bei 64 Jahren und acht Monaten. Sie erhöht sich um zwei Monate pro Jahrgang bis 65.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung von 103,42 Euro auf 112,16 Euro erhöht (Höchstbeitrag: 1.571,70 Euro).

Im Jahr 2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro; für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Die restlichen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Der steuerfreie Anteil sinkt mit jedem neuen Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte – auf null im Jahr 2058.

Aktivrente

Eine weitere Neuerung tritt durch die jüngste Gesetzgebung in Kraft. Mit der sogenannten Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner in Beschäftigung nun 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. 168.000 Menschen in Rente könnten der Bundesregierung zufolge arbeiten. Wie viele es tun, ist offen. Ein Verbot von befristeter Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus wurde gestrichen.

Rentenkommission – neuer Streit, neue Wege?

Kurz vor Weihnachten hat die Regierung auch noch eine Kommission für die Alterssicherung auf den Weg gebracht. Deren 13 Mitglieder aus mehreren Generationen sollen sich bis Sommer überlegen, wie die Rente in Zukunft aussehen soll. Unter ihnen ist auch der Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU). Er hatte als «Rentenrebell» wegen der erwarteten Milliardenkosten gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus gestimmt. Auch die betriebliche und private Vorsorge sollen neben der gesetzlichen auf den Prüfstand.

Die Kommission widmet sich Fragen wie: Kann es künftig eine einzige Größe geben für alle drei sogenannte Säulen, die das Gesamtniveau der Versorgung anzeigt? Wie viel soll künftig privat vorgesorgt werden müssen, damit ein auskömmlicher Lebensabend gesichert ist? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zum Jahresausklang gesagt, die gesetzliche Rente werde eine «Basisabsicherung» bleiben, dazu müsse aber sehr viel stärker die private und betriebliche Altersversorgung gehören.

Vor allem aber: Soll es eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben, ein höheres Renteneintrittsalter oder eine Koppelung an die steigende Lebenserwartung? Werden weitere Gruppen wie Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen?

Es könnte zu kontroversen Diskussionen in dem Gremium kommen. Die Koalition plant, ab Mitte des Jahres mit der Umsetzung einer weiteren Rentenreform zu beginnen, die in der Kommission entworfen wurde. Dieses Vorhaben wird voraussichtlich zu reichlich Konflikten im Gremium führen.

dpa