Renten sollen weiter an Lohnentwicklung gekoppelt werden, Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden.
Neue Rentenreform: Rentenniveau stabilisiert, Rentenanpassungen erhöht

Eine Rentenreform mit mehreren Komponenten – das versprechen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Koalitionsspitzen den Bundesbürgern insgesamt und den Renten-Rebellen von der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion im Besonderen. Die jungen Unionsabgeordneten haben inzwischen auch angekündigt, bei aller Kritik «Rücksicht auf den Koalitionsfrieden» nehmen zu wollen. Deshalb gilt es als eher wahrscheinlich, dass SPD und Union ihr umstrittenes Rentengesetz bei einer Abstimmung im Bundestag durchbringen – und der Weg damit auch geebnet ist für weitere Rentenpläne:
Stabile Renten: Die Haltelinie
Im Rentengesetz ist ein zentrales Anliegen der SPD verankert: Rentnerinnen und Rentner sollen auch in Zukunft bei den jährlichen Rentenanpassungen zum 1. Juli weiterhin Erhöhungen entsprechend der Lohnentwicklung erhalten. Dies trägt zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei, das bis 2031 auf 48 Prozent gehalten werden soll. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 11 Milliarden Euro im Jahr 2031.
Ohne Stabilisierung würden die Renten nicht mehr so stark steigen. Denn es wird berücksichtigt, dass in den nächsten Jahren immer mehr Babyboomer von einzahlenden Beschäftigten zu empfangenden Rentnerinnen und Rentnern werden. Die Junge Gruppe in der Unionsfraktion lehnt es ab, dass das Rentenniveau auch ab 2032 um einen Punkt höher liegen soll als ohne Gesetz – das würde den Staat jährlich 15 Milliarden Euro kosten.
Mehr für Eltern: Die Mütterrente
Mit demselben Gesetz soll die Zeit der Kindererziehung, die für die Rente anrechnungsfähig ist, ausgeweitet werden. Künftig soll sie für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert werden. Anerkannt werden sollen somit drei Jahre für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes. So soll die «derzeitige Ungleichbehandlung der Kindererziehungszeiten» enden. Kosten: ab 2027 erst 5 Milliarden, später 4 Milliarden Euro jährlich. Vor allem die CSU hatte die Vollendung der Mütterrente betrieben.
Arbeit im Alter: Die Aktivrente
Die Aktivrente wurde im Bundestag bereits in erster Lesung diskutiert und soll nun verabschiedet werden, um die Arbeit über das reguläre Rentenalter hinaus attraktiver zu gestalten. Ab dem nächsten Jahr können Personen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen.
Die Rentnerinnen und Rentner sollen mit der Änderung im Einkommensteuergesetz jährlich um bis zu 890 Millionen Euro entlastet werden. Die Aktivrente wurde ursprünglich von der CDU gefordert. Die SPD besteht jedoch darauf, dass das reguläre Rentenalter von 67 Jahren nicht verändert wird.
Mit Kapital ins Leben: Die Frühstartrente
Das Gesetzgebungsverfahren für die Frühstartrente steht noch aus. Geplant ist, dass jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht, monatlich zehn Euro vom 6. bis zum 18. Lebensjahr erhalten soll. Das Geld soll in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot fließen. Ab dem 18. Lebensjahr soll es möglich sein, das Geld privat bis zum Renteneintritt weiter anzusparen – mit steuerfreien Erträgen vor Renteneintritt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Stärkung der Betriebsrente
Mit dem Rentenniveau-Gesetz wurde auch ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Das Ziel ist es, Betriebsrenten bei kleineren Unternehmen und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen quantitativ und qualitativ zu erweitern und zu stärken. Neue Optionen sollen dazu beitragen, dass in nicht tarifgebundenen, oft kleineren Unternehmen mehr Betriebsrenten angeboten werden, beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen.
Die Steuerförderung für Renten bei niedrigen Einkommen soll erhöht werden. Es ist geplant, den gesamten Bereich zu entbürokratisieren. Zuletzt hatten 18,1 Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft – mit einer leicht gesunkenen Verbreitungsquote von 52 Prozent.
Statt Riester: Reform der geförderten Altersvorsorge
Der bisherige Riester-Rente soll laut Koalitionsvertrag in ein neues Vorsorgeprodukt überführt werden – mit weniger Kosten. Auch hier hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Das zukünftige Anlageprodukt soll als Standardprodukt verfügbar sein, bei Geringverdienern staatlich gefördert.
Nur 27 Prozent der Menschen sorgen heute mit Riester-Verträgen vor. Fast vier von zehn Beschäftigten haben laut Rentenversicherung keine betriebliche oder private Altersvorsorge, um die gesetzlichen Rentenlücken auszugleichen – und dieser Trend nimmt ab. Im Jahr 2001 wurde aufgrund der Alterung der Gesellschaft eine schrittweise Senkung des Rentenniveaus eingeleitet und die staatliche Riester-Förderung eingeführt.
Für Grundsätzliches: Die Rentenkommission
Die Koalitionäre haben versprochen, dass grundlegende Maßnahmen für alle drei Säulen der Altersvorsorge – also gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge – in einer Rentenkommission aus Politik und Wissenschaft vereinbart und ab Sommer 2026 in Gesetze umgesetzt werden sollen.
Aussichten für Beitragszahler
Für das Rentenniveau gilt nach wie vor keine Haltelinie, anders als für den Beitragssatz. Dieser würde auch ohne Reform steigen. Ab 2028 müssen Arbeitgeber und Versicherte unverändert 18,6 Prozent ihres Einkommens zahlen. Nach einem leichten Anstieg im Jahr 2027 wird der Prozentsatz weiter steigen, die 20-Prozent-Marke im Jahr 2030 erreichen und bis 2040 auf 21,4 Prozent steigen.








