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Schwarz-Rot: Konkrete Termine aus dem Koalitionsvertrag

Vage Formulierungen und klare Zeitpläne für Reformen und Gesetzesänderungen bis 2028.

Union und SPD haben viele Projekte geplant - manche mit Zeitplan. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD viele Ziele festgelegt. Einige Formulierungen sind ungenau. Es gibt jedoch sogar konkrete Termine für andere Vorhaben. Eine Auswahl aus dem schwarz-roten Kalender:

2025

– In diesem Jahr soll die elektronische Patientenakte, die regional gestartet wurde, schrittweise eingeführt werden – von einer bundesweiten Testphase bis hin zur verpflichtenden Nutzung mit Sanktionen, wenn Praxen nicht kooperieren.

– „Noch in diesem Jahr soll eine Kommission Vorschläge für eine erneute Reform des Wahlrechts für den Bundestag vorlegen.“

– In diesem Jahr soll eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge für eine umfassende Pflegereform vorlegen.

– Ein Monitoring wird für die Energiewende in Auftrag gegeben, um bis zur Sommerpause den zukünftigen Strombedarf sowie den Stand des Ausbaus der Stromnetze und erneuerbaren Energien zu überprüfen.

– „Bis zum Sommer sollen Nachjustierungen bei der bereits gesetzlich eingeleiteten Krankenhausreform abgeschlossen sein. Es handelt sich um eine Umstrukturierung des Netzwerks.“

– Im Herbst soll eine «ergebnisoffene Evaluierung» der seit 1. April 2024 geltenden Legalisierung von Cannabis für Erwachsene vorgenommen werden.

– Bis Jahresende sollen in einem «Sofortprogramm für den Bürokratierückbau» erste Verpflichtungen vor allem für kleine und mittlere Firmen wegfallen.

– Es ist geplant, bis zum Ende des Jahres eine Gesetzgebung zur Modernisierung der Schuldenbremse abzuschließen, um langfristig weitere Investitionen in die Stärkung des Landes zu ermöglichen. Eine Kommission wird Vorschläge erarbeiten.

– Im vierten Quartal 2025 ist geplant, dass eine Kommission Vorschläge für eine Reform des Sozialstaats vorlegt.

2026

– Ab dem ersten Kilometer soll die Pendlerpauschale ab dem 1. Januar dauerhaft auf 38 Cent erhöht werden.

– Zum 1. Januar soll eine «Frühstart-Rente» eingeführt werden, bei der jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt bekommt.

– Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

– Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll bis Mitte 2026 novelliert werden, um die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge von Forschungspersonal zu regeln.

– Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition, das Änderungen von Geschlechtseinträgen auf dem Amt erleichtert, soll bis zum 31. Juli evaluiert werden.

– Die Wohnkostenpauschale für Studierende mit BAföG soll zum Wintersemester 2026/27 auf 440 Euro pro Monat angehoben werden.

Im Jahr 2026 ist geplant, einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde einzuführen.

– „Bis zum Jahr 2026 ist geplant, das Waffenrecht umfassend weiterzuentwickeln.“

2027

Ab dem 1. Januar müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro eine Registrierkasse verwenden.

– Eine Kommission soll bis zum Frühjahr die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags analysieren und Vorschläge für eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung machen.

Deutschland plant, sich 2027/28 im UN-Sicherheitsrat um einen nichtständigen Sitz zu bewerben.

2028

– Ab dem 1. Januar 2028 wird die Körperschaftssteuer für Unternehmen in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt.

dpa