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Was sehen die Pläne von Dobrindt zur Drohnenbekämpfung vor?

Erkannt ist das Problem schon länger. Jetzt soll es gelöst werden – mit Hilfe der Bundeswehr. Es geht um Drohnen, die den Luftverkehr behindern, über Kasernen surren oder Menschen gefährden können.

Die Bundeswehr hat die technischen Möglichkeiten zur Drohnenabwehr. Im Inland darf sie allerdings in Friedenszeiten nicht so ohne weiteres tätig werden. (Archivfoto)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Nahezu täglich werden von den Sicherheitsbehörden Drohnen entdeckt, die ohne Genehmigung fliegen. Dies soll gestoppt werden – auch aufgrund der Annahme der Bundesregierung, dass zumindest einige dieser unbemannten Luftfahrzeuge von staatlichen Akteuren für Spionage- und Sabotagezwecke genutzt werden. Besonders im Fokus steht hier Russland.

Der Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz, der es ermöglichen soll, die Bundeswehr in solchen Fällen einzusetzen, wurde nun von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ändert sich?

Wer eine Drohne als Privatbesitzer aus dem Baumarkt steigen lässt, braucht keine Angst zu haben. Solange er das Gerät registriert hat und die geltenden Abstandsregeln einhält – insbesondere in der Nähe von Flughäfen.

Neue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach den Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Länder leisten. Als Unterstützung kommen «Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung» in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.

Was gilt für den Einsatz von Waffen? 

Es ist erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll – auch hier nur zur Unterstützung der Länder – zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen, beispielsweise sogenannte Jammer. Diese Geräte unterbrechen den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung.

Es sollte jedoch nur zu solchen Maßnahmen gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn unter den gegebenen Umständen anzunehmen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.

Darf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen? 

In der Tat sieht das Grundgesetz in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor – beispielsweise als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.

Der Grünen-Innenpolitiker, Konstantin von Notz, hatte zuletzt die Auffassung vertreten, ohne eine Verfassungsänderung wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Notz sagte: «Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.» Dobrindt sieht das anders.

Wann beginnt der Spannungsfall? 

Auch der Vorschlag des Unionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) fand keine Zustimmung beim Bundesinnenminister. Er hatte vorgeschlagen, auf Russlands Luftraumverletzungen im Nato-Gebiet mit der Ausrufung des Spannungsfalls zu reagieren. Dadurch könnten Drohnen der Bundeswehr leichter bekämpft werden, sagte er. Die Ausrufung des Spannungsfalls setzt eine konkrete Gefahr, aber noch keinen Angriff voraus.

Unter Experten ist umstritten, welche Methoden als Auslöser für den Spannungsfall gelten sollen. Am Ende handelt es sich auch um eine politische Entscheidung. Hybride Kriegsführung bezeichnet eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln, die auch die öffentliche Meinung beeinflussen kann – bis hin zur Destabilisierung ganzer Gesellschaften.

Wer entscheidet bei einer Drohnensichtung im Einzelfall?

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr Amtshilfe leistet. Es muss in der Regel schnell gehen, um die Gefahr abzuwenden oder herauszufinden, wer die Drohne steuert. Laut dem Entwurf soll nicht der Verteidigungsminister gefragt werden müssen, sondern die Unterstützung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe angefordert werden.

Kann die Bundeswehr das leisten?

Grundsätzlich ja, allerdings hat der eigentliche Auftrag für die Truppe immer Vorrang. Im Entwurf heißt es wörtlich: «Die Bundeswehr kann nur Hilfe leisten, soweit sie nicht den eigenen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet.» Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Abwehr von Verletzungen der staatlichen Souveränität der Verteidigung diene und deshalb «eine originäre Aufgabe der Streitkräfte» sei. Damit lägen die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Abschuss von in den deutschen Luftraum eindringenden Drohnen einer fremden Macht durch die Bundeswehr vor. 

Warum kommt die Reform jetzt?

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Anzahl der Drohnensichtungen in Deutschland zugenommen. Zudem wird im Bundesinnenministerium schon seit geraumer Zeit für strengere Regeln gegen Aktivisten plädiert, die sich unbefugt Zugang zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen. Dies soll auch im Rahmen der Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen werden.

dpa