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Bundesregierung plant Entlastungen bei Einkommensteuer und Steuerklassen

Die Änderungen betreffen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und automatische Zuordnung in Steuerklasse 4 ab 2030.

Neue Freibeträge, andere Steuerklassen - alles in allem geht es um eine Entlastung in Milliardenhöhe. (Archivbild)
Foto: Oliver Berg/dpa

Die Bundesregierung plant am Mittwoch mehrere Entlastungen bei der Einkommensteuer und eine Reform der Steuerklassen einzuführen. Besonders Ehepaare und Lebenspartner dürften daran interessiert sein. Diese Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), ein Bündel von Steuerreformen, die als Gesamtpaket zuerst vom Kabinett und dann vom Bundestag verabschiedet werden sollen.

Für Bürgerinnen und Bürger sind vier Änderungen besonders wichtig:

Steuerliche Freibeträge 

Gemäß Bundesverfassungsgericht ist es nicht zulässig, das Existenzminimum zu besteuern. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Diese sollen sich nun nicht nur für die kommenden Jahre ändern, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, soll in diesem Jahr konkret um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Nach einem ersten Entwurf soll er im nächsten Jahr um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro erhöht werden und 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden. Die Zahlen sind jedoch vorläufig und können im Herbst mit dem Progressionsbericht noch angepasst werden.

Kindergeld 

Ab Januar ist geplant, dass Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld erhalten – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich.

Inflationsanpassung im Steuertarif

Lindner hat in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben – mit Ausnahme der Reichensteuer. Dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt, soll weiterhin ab 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag dagegen werden auch angehoben.

Die Bundesregierung gleicht damit die sogenannte kalte Progression aus. Ohne diese Anpassung würde ein Gehaltsplus in Höhe der Inflation zu höheren Steuern führen – obwohl der Betroffene letztlich überhaupt keine höhere Kaufkraft hat.

Steuerklassen für Paare

Die Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern – aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, ein zinsloser Kredit vom Finanzamt quasi. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge.

Beiden zusammen steht dadurch zwar monatlich das bestmögliche Netto zur Verfügung – sie müssen jedoch damit rechnen, am Jahresende Steuern nachzuzahlen. Zudem könnte bei Geringverdienern schnell der Eindruck entstehen, dass sich ihre Arbeit nicht lohnt.

Die Bundesregierung plant, die beiden Steuerklassen abzuschaffen. Ab 2030 sollen Partner automatisch in Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren eingestuft werden. Das Finanzamt wird dann berechnen, wie viel netto jeder Partner zum Einkommen beiträgt und entsprechend besteuern. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Lohnsteuerbelastung auf beide Eheleute oder Lebenspartner führen. Insgesamt ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, jedoch werden Nachzahlungen seltener.

Ändert sich was am Ehegattensplitting?

„Nein. Auch bei der Anwendung des Faktorverfahrens der Steuerklasse vier wird das Ehegattensplitting angewendet. Partner können somit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Beide Einkommen werden zusammengezählt, und das Finanzamt geht davon aus, dass beide gleich viel zum Familieneinkommen beitragen. Dies bietet Vorteile, wenn die Partner unterschiedlich verdienen – da das geringere Einkommen die Steuerlast des höheren Einkommens reduziert.“

In der Ampel-Koalition ist die Zukunft des Splittings umstritten: Familienministerin Lisa Paus (Grüne) würde es gerne abschaffen. Sie argumentiert: „Das Splitting belohnt Einkommensunterschiede und ermutigt Frauen dazu, nur in Teilzeit zu arbeiten. Dies führt letztendlich zu niedrigeren Rentenansprüchen und mehr Altersarmut bei Frauen.“ Die FDP lehnt eine Abschaffung jedoch ab, da dies einer deutlichen Steuererhöhung gleichkäme.

dpa