Mehr Transparenz bei Fleischherkunft und Werbung für Amazon Prime Nutzer ab Februar. Ein Überblick über die Neuerungen.
Transparenz an der Fleischtheke und Werbung auf Amazon Prime: Das ändert sich im Februar

Im Februar werden an der Fleischtheke mehr Informationen über die Herkunft gegeben und auf Amazon Prime erhalten Nutzerinnen und Nutzer Werbung beim Streaming, es sei denn, sie zahlen dafür. Eine Zusammenfassung der Änderungen.
Zuzahlungen in der Apotheke
Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke erfordern in der Regel eine Zuzahlung von mindestens fünf Euro. Bisher mussten Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Das ändert sich nun: Ab dem 1. Februar fällt die Zuzahlung nur noch einmal an, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Förderung klimafreundlicher Heizungen
Die Förderung von umweltfreundlichen Heizungen durch die Bundesregierung gewinnt an Fahrt: Voraussichtlich ab dem 1. Februar können sich Interessenten bei der Förderbank KfW registrieren lassen. Ab dem 27. Februar können dann Anträge auf den Förderzuschuss gestellt werden.
Herkunftskennzeichnung an Fleischtheke
Ab dem 1. Februar wird es mehr Transparenz geben für diejenigen, die Fleisch an der Theke kaufen: Die Herkunftskennzeichnung wird auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel erweitert. Diese Regelung gilt bereits für verpackte Ware und auch für Rindfleisch von der Theke.
Werbung auf Amazon Prime
Ab dem 5. Februar werden Kunden des kostenpflichtigen Dienstes Amazon Prime Werbung sehen, wenn sie Filme oder Serien über Streaming schauen. Wenn sie das nicht möchten, müssen sie monatlich zusätzlich zu ihren Prime-Gebühren 2,99 Euro zahlen.
Digitalregeln auch für kleine Firmen
Ab dem 17. Februar gelten die europäischen Regeln (Digital Services Act – DSA) auch für kleinere Betreiber von Online-Angeboten. Gemäß dem DSA sind sie verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Die Überwachung von großen Online-Unternehmen wie Google obliegt bereits der EU-Kommission. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Überwachung kleinerer Anbieter zuständig.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen
Besitzer von Solaranlagen, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen. Die Einspeisevergütung wird laut Verbraucherzentrale um etwa ein Prozent sinken. Das bedeutet, dass die Besitzer etwas weniger Geld erhalten, wenn sie Strom ins Netz einspeisen.
Halbierte Ersatzfreiheitsstrafen
Wer eine Geldstrafe nicht begleicht, muss nun nicht mehr so lange im Gefängnis verweilen wie zuvor. Bisher entsprach die Anzahl der Tage, die der Betroffene als Ersatzfreiheitsstrafe für das Nichtbezahlen der Geldstrafe im Gefängnis verbringen musste, den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Ab jetzt beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe nur noch die Hälfte der Tagessätze.
Berlin wählt – mal wieder
In Berlin findet am 11. Februar eine erneute Teilwiederholung der Bundestagswahl statt, nachdem es bei der Pannenwahl im September 2021 Probleme gab. Nach der Teilwiederholung wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 bundesweit neu festgestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Machtverhältnisse verändern, aber es könnten kleinere Verschiebungen möglich sein.
Ein Tag plus
Aufgrund der Tatsache, dass 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, wird der Februar um einen Tag auf 29 Tage verlängert. Die Begründung dafür ist, dass die Erde genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden benötigt, um die Sonne zu umrunden, während der Kalender nur aus ganzen Tagen besteht. Daher muss die überschüssige Zeit auf irgendeine Weise ausgeglichen werden. Daher wird in diesem Februar erneut ein zusätzlicher Tag hinzugefügt.








