Politiker drängen auf rasche Aufklärung nach tödlicher Messerattacke, während Ermittler psychische Erkrankung des Mannes prüfen.
Tragödie in Aschaffenburg: Mutmaßlicher Täter festgenommen

Eine Vielzahl von ungeklärten Fragen beschäftigt Behörden, Politiker und Bürger auch über Aschaffenburg hinaus am Tag nach der Messerattacke eines Mannes auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen. Ein zweijähriger Junge und ein 41 Jahre alter Mann starben. Drei weitere Personen, darunter ein zweijähriges Mädchen, wurden schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Politiker drängen derweil auf schnelle Aufklärung.
Wie ist der Stand der Ermittlungen und was ist über den Täter bekannt?
Die Polizei hat wenige Minuten nach der Tat einen 28 Jahre alten Afghanen als mutmaßlichen Angreifer festgenommen. Im Laufe des Tages soll er einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über die Frage einer Unterbringung in einer Psychiatrie oder Untersuchungshaft entscheiden soll. Er soll eine Kindergartengruppe in einem Park gezielt und unvermittelt mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Ein 41 Jahre alter Passant soll eingeschritten sein und vom Täter verletzt worden sein. Er starb später an seinen Verletzungen.
Worauf konzentrieren sich die Ermittler jetzt?
«Es ist alles noch im Fluss», sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Man trage nun alle Informationen zusammen, sowohl zum Zustand der drei Schwerverletzten als auch zum Leben des mutmaßlichen Täters. «Das klären wir gerade ab.» Über Familienstand oder etwa Beruf des 28-Jährigen ist noch nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Er wohnte zuletzt in einer Asylunterkunft in der Region.
Der Tatablauf muss außerdem rekonstruiert werden – unter Verwendung von gesicherten Spuren vom Tatort, von Zeugen sowie Bild- und Videomaterial, das möglicherweise von Unbeteiligten vom Geschehen gemacht wurde.
Die drei Schwerverletzten – ein zweijähriges Mädchen aus Syrien, ein 72-jähriger Mann und eine 59 Jahre alte Erzieherin – wurden nach dem Vorfall ins Krankenhaus gebracht. Es war unklar, ob heute schon jemand die Klinik verlassen kann.
Warum war der Täter noch in Deutschland?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte mehrere mögliche Gründe dafür. Einer davon war, dass ein sogenanntes Dublin-Verfahren bei dem 28-Jährigen nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Dieses Verfahren ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und dient dazu zu klären, welcher europäische Staat für den Asylantrag eines Schutzsuchenden zuständig ist. In den meisten Fällen ist dies der Staat, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat.
Erst vor einigen Wochen, Anfang Dezember, hat der Mann den Behörden – auch schriftlich – angekündigt, freiwillig nach Afghanistan zurückreisen zu wollen, sagte Herrmann. Er plant, sich beim Generalkonsulat Afghanistans um die erforderlichen Dokumente zu kümmern. Durch diesen Schritt wurde sein Asylverfahren beendet, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat ihn zur Ausreise aufgefordert. Somit war er ausreisepflichtig.
Es war unklar, ob es eine Frist gab, innerhalb derer er Deutschland hätte verlassen müssen, ebenso wie die Rolle seiner fortgesetzten psychiatrischen Behandlung zum Zeitpunkt der Ausreise. Fest steht: Trotz seiner Ankündigung blieb der 28-Jährige bis zum Angriff im Park in Deutschland.
Es ist bislang nicht bekannt, ob es ihm gelungen war, die notwendigen Reisedokumente zu erhalten.
Was ist über das Motiv bekannt?
Es gibt noch keine festen Ergebnisse. Allerdings untersuchen die Ermittler hauptsächlich den Verdacht, dass eine psychische Erkrankung des Mannes die Ursache gewesen sein könnte. Vor dem Angriff war der Mann laut Herrmann mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen. Jedes Mal wurde er zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen, später jedoch wieder entlassen. Bei einer Durchsuchung seines Wohnorts fanden die Ermittler auch Medikamente zur Behandlung psychischer Krankheiten. Laut Herrmann fanden die Ermittler jedoch keine Hinweise auf ein islamistisches Motiv.
Was bedeutet die Tat für den Wahlkampf?
Es ist durchaus denkbar, dass eine solche schreckliche Tat einen Monat vor der Bundestagswahl auch politische Fragen aufwirft und vor allem den Parteien hilft, die im Wahlkampf eine Reduzierung der Migration und mehr Abschiebungen versprechen. Besonders da viele Wähler noch unter dem Eindruck der Todesfahrt von Magdeburg stehen, bei der ein Mann aus Saudi-Arabien mit einem Auto auf einem Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt hatte.
Es ist ungewöhnlich, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch am Abend die Chefs des Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei ins Kanzleramt beorderte.
Die kommende Bundesregierung wird – unabhängig von der sich neu bildenden Koalition – definitiv mit langjährigen ungelösten Problemen konfrontiert sein: Warum scheitern Dublin-Überstellungen auch in kooperativen Staaten? Wie kann sichergestellt werden, dass der Datenaustausch und behördliche Maßnahmen effektiv sind, wenn es um Personen geht, die durch Drohungen und Gewalttaten auffallen, jedoch nicht als Extremisten eingestuft werden? Ist die föderale Arbeitsteilung zwischen dem Bamf, den Landesbehörden und den Ausländerbehörden vor Ort noch angemessen, wenn es um die Bearbeitung von schwierigen oder dringenden Fällen geht?








