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Regierungschefs laden Bundeskanzler Scholz ein

Diskussion über Migrations- und Asylpolitik: Spannungen und Lösungsansätze im Fokus. Reformen wohl erst in Jahren umsetzbar.

Die Unterbringung einer größeren Zahl von Asylsuchenden in Gemeinden mit wenigen Einwohnern sorgt mancherorts für Spannungen.
Foto: Boris Roessler/dpa

Die Regierungschefs der Länder haben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu ihrem Treffen in Berlin eingeladen. Sie planen, mit ihm über die Zukunft der Migrations- und Asylpolitik zu diskutieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum sprechen Bund und Länder schon wieder über Migration?

Das Thema ist gesellschaftlich brisant – insbesondere dort, wo es an Kitaplätzen und bezahlbarem Wohnraum mangelt. Auch die Unterbringung einer größeren Anzahl von Asylsuchenden in Gemeinden mit geringer Bevölkerungszahl führt an einigen Orten zu Spannungen. Umfrageforscher haben festgestellt, dass die Bereitschaft, Flüchtlinge aufzunehmen, in letzter Zeit erheblich gesunken ist.

Geht es vor allem um Geld?

Nicht nur. Beim Treffen im November haben Scholz und die Ministerpräsidenten beschlossen, dass der Bund seine Zahlungen an die Länder erhöht. Mit einer Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro pro Jahr für jeden, der erstmals in Deutschland Asyl beantragt, gibt es jetzt ein System, das sich automatisch an die Anzahl der Asylbewerber anpasst. Das war den Ländern und Kommunen wichtig.

Was steht sonst noch an?

Bund und Länder haben beschlossen, die Beschleunigung von Asylverfahren und Asylklageverfahren voranzutreiben – damit Personen ohne Aufenthaltsrecht Deutschland zügiger verlassen. Dies soll auch Ressourcen freisetzen, damit diejenigen, die bleiben dürfen, mehr Unterstützung erhalten – beispielsweise durch Sprachkurse oder bei der Arbeitsplatzsuche.

Für die Asylverfahren ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verantwortlich, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) untersteht. Die Verfahrensdauer beträgt derzeit im Durchschnitt 7,2 Monate. Im vergangenen Jahr dauerten die Verfahren, in denen sich Asylbewerber gegen einen Bescheid des Bamf juristisch zur Wehr setzten, allein in der ersten Instanz durchschnittlich 20,7 Monate, wie das Bundesamt berichtet. Die Länder sind hier gefordert, da diese Gerichte in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Das Thema Bezahlkarte für Asylbewerber wurde mittlerweile abgeräumt. Die Ampel-Koalition hat beschlossen, eine bundesgesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die von den Ländern gefordert wurde. Die Grünen waren zunächst dagegen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Beschluss zur Arbeitspflicht für Asylbewerber, wie von einigen Politikern gefordert, gefasst wird.

Was ist mit einer Begrenzung der Zuwanderung?

Die wird vor allem von der Union vorgetragen, die dazu auch schon mehrfach Zahlen in den Raum gestellt hat. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nannte zuletzt beispielsweise «50.000 oder 60.000 Flüchtlinge pro Jahr».

Die Bundesregierung hat in Bezug auf Grenzkontrollen geliefert, auch wenn es aus Sicht einiger CDU-Politiker zu spät war. Mitte Oktober hat Faeser stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und seitdem mehrmals verlängert. Es ist klar, dass die zusätzlichen Grenzkontrollen dazu beigetragen haben, dass weniger Menschen versuchen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.

In seltenen Fällen wird jemand an der Grenze abgewiesen. Allerdings erhöht sich für Schlepper, die Strafverfolgung befürchten müssen, durch die Kontrollen das Risiko, entdeckt zu werden. Die meisten Politikerinnen und Politiker sind sich dennoch bewusst, dass Schlepper neue Routen finden können und dass langfristig vor allem europäische Lösungen wirksam sind.

Wie viele Geflüchtete sind es denn eigentlich?

Gemäß Bamf haben im Jahr 2023 in Deutschland 329.120 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt – die meisten von ihnen kamen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan. Dies entspricht einem Anstieg von rund 50 Prozent im Vergleich zu 2022. Derzeit leben hierzulande zudem aufgrund des vor zwei Jahren begonnenen russischen Angriffskriegs etwa 1,14 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht verpflichtet sind, einen Asylantrag zu stellen. Im Januar ist die Zahl der neuen Anträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Mit 26.376 Erstanträgen lag sie um 9,3 Prozent unter dem Wert vom Januar 2023, jedoch um 14,6 Prozent über dem von Dezember 2023.

Geht es auf EU-Ebene voran?

Ja. Es wird jedoch noch Jahre dauern, bis die im Dezember vereinbarten Reformen umgesetzt sind. Zum Beispiel müssen Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union eingerichtet werden, in denen Schutzsuchende aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote ihre Asylverfahren durchlaufen können. Die EU-Kommission hat auch Gespräche mit der türkischen Regierung auf ihrer Liste, um zu klären, wie das weitgehend bedeutungslos gewordene Abkommen zwischen der EU und der Türkei wieder aktiviert werden kann.

Im Jahr 2016 unterzeichneten die Türkei und die EU einen Flüchtlingspakt, in dem Ankara zusagte, gegen irreguläre Migration vorzugehen. Teil der Vereinbarung war, dass die EU Flüchtlinge und Migranten, die ohne Visum über die Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, zurückführen konnte. Im Gegenzug erhielt die Türkei Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen. Ein neues Problem ist aufgetreten: Immer mehr türkische Staatsbürger beantragen Asyl in Deutschland.

Was wollen die Länder noch?

Die Bundesregierung hat versprochen zu überprüfen, ob Asylverfahren nicht in Deutschland, sondern in einem Staat außerhalb der EU, der dazu bereit wäre, durchgeführt werden könnten. Im Sommer sollen hierzu Ergebnisse vorliegen. Jetzt ist noch keine Entscheidung zu erwarten. Die Bundesregierung beobachtet genau, wie es mit ähnlichen Projekten Großbritanniens und Italiens vorangeht.

Was ist mit den Abschiebungen?

Faeser erwähnt das Rückführungsverbesserungsgesetz. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Abschiebung effizienter zu gestalten und die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern besser durchzusetzen. Behörden erhalten dadurch mehr Befugnisse, um Ausreisepflichtige aufzuspüren, ihre Identität zu überprüfen und ein Untertauchen zu verhindern. Die maximale Dauer der Abschiebehaft wird von bisher zehn Tagen auf 28 Tage verlängert.

Des Weiteren sollen Vertreter der Behörden in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des abzuschiebenden Personen betreten dürfen. Da das Gesetz erst Ende Februar in Kraft getreten ist, kann jedoch noch nicht beurteilt werden, welche Auswirkungen die Änderungen in der Praxis haben werden. Obwohl sich Faeser und der Beauftragte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), um Vereinbarungen mit Herkunftsländern bemühen, fehlt es bei einigen Staaten an der Bereitschaft zur Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsbürger.

dpa