Die geplante Reform der Grundsicherung soll auch den kompletten Wegfall der Leistung ermöglichen, wenn jemand für die Behörden nicht erreichbar ist. Bis zuletzt wurde über Formulierungen gerungen.
Weg frei für Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergeldes

Die Bundesregierung hat den Weg für einen Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsicherung freigemacht, nachdem letzte zentrale Details geklärt wurden. Es geht um die Regeln für einen vollständigen Wegfall staatlicher Leistungen, der zukünftig in bestimmten Fällen möglich sein soll, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin berichtet.
Im Oktober einigten sich Union und SPD nach langen Verhandlungen im Koalitionsausschuss auf strengere Regeln beim Bürgergeld. Die Leistung soll nun nur noch Grundsicherung genannt werden. Kurz darauf präsentierte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Gesetzentwurf zur weiteren Abstimmung. Bei drei Meldeaufforderungen ohne Reaktion soll der Leistungsanspruch demnach entzogen werden.
Gelegenheit zur Anhörung
In der Union gab es Bedenken, dass die Komplettsanktionen gefährdet würden, wenn die Betroffenen vorher persönlich angehört werden müssten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) legten ein Veto ein.
Die Regierung hat sich nun darauf verständigt, die genauen Formulierungen für Personen festzulegen, die als nicht erreichbar gelten und daher keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben sollen, berichteten Regierungskreise. Betroffene sollen nun die Möglichkeit zur Anhörung erhalten. Es besteht auch die Gefahr, dass die Übernahme der Wohnkosten verloren geht.
Wenn jemand zwei Termine im Jobcenter verpasst, wird er 30 Prozent seiner Leistungen verlieren. Dies entspricht der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Obergrenze für Leistungskürzungen, sofern erreichbar.
Schutz von psychisch Kranken
Bas hatte betont, dass etwa psychisch Kranke vor diesen Sanktionen geschützt werden sollten. Die Möglichkeit zur Anhörung sei wichtig, damit «wir nicht die Falschen treffen bei Sanktionen», hatte sie gesagt. Die SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose hatte im «Handelsblatt» erläutert, 50 bis 80 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger hätten psychische Probleme, und es dürfe nicht passieren, dass solche Menschen in der Obdachlosigkeit landeten. Unter anderem wegen solcher Sorgen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.
Teile der Bürgergeld-Reform, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, sollen rückgängig gemacht und Rechte und Pflichten verbindlicher geregelt werden. Laut Regierung lautet das Motto: „Wer Hilfe braucht, kann auf Unterstützung zählen – wer arbeiten kann, muss dazu beitragen, wieder für sich selbst zu sorgen.“ Es wird erwartet, dass wesentliche Einsparungen – entgegen früherer Ankündigungen der Union – nicht eintreten werden, wie Bas erklärt hat. Laut Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) soll die Reform bis Mitte 2026 umgesetzt werden.








