Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

AFD-Politiker Petr Bystron zu Geldstrafe verurteilt

Das Gericht verurteilte Bystron wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole. Rechtsmittel gegen das Urteil können eingelegt werden.

Bystrons Verteidiger versuchte in dessen Abwesenheit, die Vorwürfe vor Gericht mit Hilfe anderer Abbildungen zu relativieren.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Der AfD-Politiker Petr Bystron wurde wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Europaabgeordnete muss 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bystron erscheint nicht zur Verhandlung

Das Gericht halte es für erwiesen, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, «insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos», so die Richterin. Der AfD-Politiker selbst bekam das allerdings nicht zu hören: Er erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund dafür blieb zunächst unklar. Bystron und sein Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. 

Während der Verhandlung sprach Bystrons Verteidiger Peter Solloch von einem Verfahren mit «politischen Hintergrund», bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst. Zur Beweisführung hatte der Anwalt Aufnahmen anderer politisch aktiver Menschen mitgebracht, auf denen diese einen Arm heben. 

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Europaabgeordnete mit der von ihm 2022 auf Twitter verbreiteten Collage dagegen bewusst den verbotenen «Hitlergruß» verwendet. Zu sehen waren auf der Fotomontage unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. 

Bystron hatte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk mit der Bildunterschrift «Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!», geteilt. Dass der AfD-Politiker den Post selbst verfasst hatte, räumte sein Verteidiger vor Gericht ein. 

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, was unter der Forderung der Staatsanwaltschaft lag. Diese hatte 110 Tagessätze gefordert, um Bystron vorbestraft zu machen. Damit blieb das Gericht knapp unter der erforderlichen Schwelle.

AfD-Politiker hatte sich gegen Strafbefehl gewehrt

Zu dem Prozess war es gekommen, weil Bystron Einspruch gegen einen vom Amtsgericht München in dem Fall erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Bystron hatte das Verfahren im Vorfeld als «Diskreditierung» im zurückliegenden Europawahlkampf bezeichnet. Er sei verwundert, dass sich die Justiz für «solche parteipolitischen Spielchen instrumentalisieren lässt».

dpa