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Wegzugsdrohung im Silicon Valley: Meta sichert Zuckerbergs Milliarden mit Sonderaktien ab

„Wer mehr verdient, zahlt mehr.“

Wie Meta-Chef Mark Zuckerberg eine Reichensteuer umgehen will
JD Lasica from Pleasanton, CA, US via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Mit einem unmissverständlichen Ultimatum an den eigenen Verwaltungsrat hat Meta-Vorstandschef Mark Zuckerberg auf die drohende fiskalische Belastung an der US-Westküste reagiert: Entweder finde das Unternehmen einen tragfähigen Weg, die finanziellen Einbußen einer potenziellen Vermögensabgabe für ihn auszugleichen, oder er werde sein Anwesen in Palo Alto unverzüglich verkaufen und Kalifornien den Rücken kehren. Diese Verweigerungshaltung markiert den Höhepunkt einer erbitterten Debatte über die geplante Sonderabgabe, die den Tech-Standort derzeit spaltet. Während Zuckerberg eine Kompensation durch seinen Konzern erzwang, demonstrieren andere Branchengrößen bemerkenswerte Gelassenheit. So erklärte Nvidia-Chef Jensen Huang, bekannt für seine markante Lederjacke, öffentlich gegenüber einem Fernsehsender:

„Wer mehr verdient, zahlt mehr.“

Für den Halbleiterpionier, dessen Vermögen auf rund 190 Milliarden Dollar (etwa 165 Milliarden Euro) beziffert wird, stelle eine daraus resultierende Zahlung von rund acht Milliarden Dollar keinerlei Problem dar.

Volksabstimmung über Milliardärsabgabe spaltet Kalifornien

Hintergrund der heftigen Reaktionen in den Chefetagen ist die als Proposition 40 geführte Gesetzesinitiative, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Bundesstaates bei den Midterm-Wahlen am 3. November an den Wahlurnen abstimmen. Die Vorlage zielt auf eine gezielte Abschöpfung extrem hoher Vermögen ab und formuliert klare Rahmenbedingungen für die Abgabepflicht:

  • Steuersatz: Einmalige Sonderabgabe in Höhe von exakt fünf Prozent des steuerbaren Nettovermögens.
  • Freibetrag/Schwelle: Ausschließlich fällig für natürliche Personen mit einem persönlichen Reinvermögen von mehr als einer Milliarde Dollar.
  • Betroffener Personenkreis: Laut Erhebungen von Americans for Tax Fairness haben etwa 225 Milliardäre ihren Hauptwohnsitz im Bundesstaat gemeldet.
  • Zweckbindung der Mittel: Die erzielten Einnahmen fließen ausnahmslos in das staatliche Schulsystem sowie die öffentliche Gesundheitsversorgung.

Für die weltweit führenden Technologieunternehmer stehen astronomische Beträge auf dem Spiel. Zuckerberg, den das Magazin Forbes derzeit als sechst-reichsten Menschen der Erde führt und dessen Vermögen auf über 200 Milliarden Dollar – nach neueren Berechnungen sogar auf annähernd 250 Milliarden Dollar – geschätzt wird, müsste bei einem Erfolg der Initiative schätzungsweise zehn bis zwölf Milliarden Dollar an den Fiskus entrichten.

Milliardenschwere Belastung für Zuckerberg

Die Dimensionen dieser möglichen Steuerschuld erklären die Härte, mit der die Auseinandersetzung geführt wird. Der Facebook-Gründer besitzt neben weitläufigen Liegenschaften auf der Pazifikinsel Hawaii, im Bundesstaat Florida sowie in Irland zwei zentrale Besitztümer in Kalifornien: sein traditionsreiches Domizil in Palo Alto nahe dem Meta-Firmensitz sowie ein weiteres Anwesen am Lake Tahoe. Um die persönliche Fälligkeit von bis zu zwölf Milliarden Dollar abzufangen, verlangte Zuckerberg vom Vorstand die finanzielle Flankierung durch das Unternehmen.

Aus einer offiziellen Finanzmitteilung des Meta-Konzerns geht hervor, dass die Verhandlungen zwischen der Unternehmensspitze und dem Gründer von intensiven Debatten geprägt waren. Am Ende gab das Gremium dem Druck nach: Zuckerberg erhält das vertragliche Recht, zusätzliche Wertpapiere zu beziehen, um den Liquiditätsbedarf seiner Steuerpflicht auszugleichen. Als direkte Gegenleistung verpflichtete sich der Spitzenmanager vertraglich dazu, seinen Hauptwohnsitz für eine Zeitspanne von mindestens acht weiteren Jahren in Kalifornien beizubehalten.

Ausgabe stimmrechtsloser Aktien sichert Machtbalance

Um die private Steuerkompensation umzusetzen, greift Meta zu einer tiefgreifenden Umstrukturierung des eigenen Grundkapitals. Konkret beschloss das Führungsgremium einen Aktiensplit im Verhältnis von zwei zu eins, durch den eine vollkommen neue Wertpapiergattung geschaffen wird:

  • Neue Gattung: Einführung einer vollkommen stimmrechtslosen Aktienklasse, deren regulärer Börsenhandel für Januar angesetzt ist.
  • Erhalt der Mehrheit: Wie alle Anteilseigner erhält Zuckerberg diese Papiere, kann sie jedoch veräußern, ohne seinen dominierenden Stimmrechtsanteil von rund 60 Prozent am Konzern einzubüßen.
  • Sofortige Verkaufsoption: Dem Vorstandschef wird gestattet, ein Fünftel der neu zugeteilten Anteile unmittelbar nach Ausgabe am Markt zu Geld zu machen.
  • Deckungsvolumen: Der Erlös aus diesem Zwanzig-Prozent-Verkauf reicht rechnerisch exakt aus, um die geschätzte Steuerschuld von zwölf Milliarden Dollar vollständig zu begleichen.

Innerhalb des Verwaltungsrats herrschte vor allem die Sorge vor, das Signal eines offiziellen Immobilienverkaufs in Palo Alto könnte unabsehbare Marktreaktionen auslösen. Eine öffentlichkeitswirksame Veräußerung hätte nicht nur für erhebliche Unruhe unter Anlegern gesorgt, sondern auch intern eine heikle Debatte über die Vergütung und Sonderstellung des Gründers entfacht. Um diesen Imageschaden abzuwenden, billigte das Aufsichtsgremium das Abkommen.

Präsenzpflicht im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz

Zur sachlichen Rechtfertigung des Deals verweist der Konzern auf existenzielle geschäftliche Erfordernisse. Vor allem die rasante Transformation durch Künstliche Intelligenz verlange eine physische Führungspräsenz vor Ort. Die strategische Steuerung der unternehmenseigenen Superintelligence Labs sowie der permanente Austausch mit dem operativen Managementteam seien nach Auffassung des Verwaltungsrats nur dann gewährleistet, wenn der Vorstandsvorsitzende dauerhaft vor Ort residiere.

Dabei spielten auch negative Erfahrungen aus der Vergangenheit eine entscheidende Rolle. Während der Covid-19-Pandemie hatte Zuckerberg das Unternehmen über längere Phasen hinweg aus der Ferne von seinem Privatbesitz auf der hawaiianischen Insel Kauai aus geleitet. Diese Fernsteuerung hatte intern zu gravierenden Reibungsverlusten, Verzögerungen und operativen Hürden geführt. Eine Wiederholung derartiger Führungsdefizite wollte die Führungsetage im gegenwärtigen Wettlauf um technologische Vorherrschaft unter keinen Umständen riskieren.

Heftige Kritik an Lastenverschiebung zu Lasten freier Aktionäre

Dennoch stößt die Konstruktion bei Marktbeobachtern und Aktionärsvertretern auf scharfe Kritik. Wenn eine Aktiengesellschaft private Steuerschulden ihres CEO de facto durch Sonderemissionen kompensiert, tragen die übrigen Anteilseigner die wirtschaftlichen Konsequenzen. Zwar bleibt Zuckerbergs Kontrollmehrheit unangetastet, doch der relative Anteil der externen Aktionäre am Gesamtgewinn des Konzerns wird durch die Schaffung der neuen Aktienklasse verwässert.

Experten wie der Finanzjournalist David Lazarus warnen zudem vor dem ethischen Reputationsschaden für den Tech-Milliardär. Zwar bedeute eine Abgabe von bis zu zwölf Milliarden Dollar auch für einen Multimilliardär einen gravierenden Einschnitt, doch diene Proposition 40 explizit der Finanzierung von Schulen und Krankenhäusern. Dass sich ein Konzernchef mit einem Vermögen von fast einer Viertelbillion Dollar diesen gesellschaftlichen Pflichten mittels Firmenvereinbarungen entzieht, wirft fundamentale Fragen zur unternehmerischen Verantwortung auf.

Finanzkräftige Kampagnen gegen das Vorhaben

Auf politischer Ebene spiegelt der Konflikt tiefere ideologische Gräben wider. Während Vertreter wie der New Yorker Kommunalpolitiker Mamdani unter der Parole „Tax the rich“ vehement eine stärkere Beteiligung von Vermögenden einfordern und vor einer schleichenden Zersetzung demokratischer Institutionen durch private Finanzmacht warnen, stemmt sich die Tech-Elite mit enormem Kapitaleinsatz gegen die Gesetzesinitiative. Zu den prominenten Finanziers von Gegenkampagnen zählen renommierte Branchengrößen wie Google-Mitgründer Sergey Brin, der frühere Google-Chef Eric Schmidt sowie Palantir-Mitbegründer Peter Thiel.

Die Auseinandersetzung fällt zudem in eine fragile bundespolitische Gemengelage: US-Präsident Trump sieht sich aktuell wachsender Kritik von Teilen seiner Wählerschaft aus dem Jahr 2024 ausgesetzt, die ihn für die anhaltende Teuerungsrate und gestiegene Kraftstoffpreise verantwortlich machen. Aktuelle kalifornische Umfragedaten deuten derweil darauf hin, dass Proposition 40 am 3. November voraussichtlich keine parlamentarische oder plebiszitäre Mehrheit finden wird. Für Mark Zuckerberg und Meta bleibt das Vertragswerk gleichwohl unumstößlich: Die Vereinbarung über die Zuteilung der Sonderaktien behält ihre volle Gültigkeit für die vereinbarten acht Jahre – unabhängig davon, ob die Milliardärsabgabe letztlich Realität wird.


Quellen: tagesschau, Tagesspiegel

Bildquelle: JD Lasica from Pleasanton, CA, US via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS