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Weihnachtsmarkt-Anschlag geplant: 15-Jähriger verurteilt

Ein Jugendlicher will mit einem Lastwagen auf einem Weihnachtsmarkt möglichst viele «Ungläubige» überfahren und töten. Nun hat ein Gericht ihn wegen Verabredung zum Mord verurteilt.

Die Verhandlung gegen den 15-Jährigen vor dem Landgericht Köln war nicht öffentlich.
Foto: Federico Gambarini/dpa

Aufgrund einer geplanten terroristischen Attacke auf einen Weihnachtsmarkt wurde ein 15-Jähriger vom Kölner Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil wurde wegen Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gefällt, wie ein Gerichtssprecher nach der nicht öffentlichen Verhandlung mitteilte.

Es wurde von der Jugendkammer festgestellt, dass der Angeklagte seit Herbst 2023 radikalisiert wurde. Schon nach wenigen Wochen plante er mit einem Bekannten einen islamistisch motivierten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen.

Anschlag mit einem Lkw geplant

«Konkret haben die Planungen vorgesehen, dass der Angeklagte mit einem angemieteten Lkw über den Weihnachtsmarkt fahren wollte, um dabei möglichst viele Besucher, die er als Ungläubige erachtete, zu töten», sagte der Sprecher. Der aus Brandenburg stammende mutmaßliche Mittäter hätte die Tat filmen sollen.

Ursprünglich ging die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte beabsichtigte, einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen. Der Sprecher erklärte jedoch, dass sich die geplante Tatausführung während der Hauptverhandlung anders darstellte.

Laut Urteil hatte der 15-Jährige zudem in einer Chatgruppe ein Video veröffentlicht, in dem er einen Anschlag auf «Ungläubige» ankündigte. Im Hintergrund des Clips sei ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu sehen.

Laut dem Gerichtssprecher hat der Jugendliche aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis im Prozess ein ausführliches Geständnis gemacht.

«Der Angeklagte war nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Beim Jugendstrafrecht steht bei der Auswahl der Sanktionen der Erziehungsgedanke im Vordergrund», erläuterte der Sprecher. «Konkret war hier für die Strafzumessung leitend, dass der Angeklagte sich im Rahmen der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig eingelassen hat, er nicht vorbestraft war und er als Jugendlicher noch besonders jung war.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

dpa