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Weiter Ringen um grünes Licht für Cannabis-Gesetz

Die umstrittene Freigabe von Cannabis soll nach einem Gesetz des Bundestags zum 1. April kommen. Doch erst hat noch der Bundesrat das Wort, und es gibt Einwände. Kommen noch Nachbesserungen?

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein.
Foto: Patrick Pleul/dpa

Es ist unklar, ob das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in der kommenden Woche die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann, aufgrund der breiten Kritik der Länder. In der Koalition wird darüber nachgedacht, wie mögliche Einwände ausgeräumt werden könnten.

Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Amnestieregelung für bisher strafbare, aber zukünftig erlaubte Fälle zu verzögern, wie es aus dem Büro von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hervorgeht. Es könnte noch in dieser Woche im Bundestag über ein entsprechendes Gesetz zur Änderung diskutiert werden. Auf diese Weise könnte dem Wunsch der Länder nach einer sechsmonatigen Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden.

Verzögern einer Amnestieregelung

Das federführende Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. Insbesondere notwendige Fristverkürzungen im Verfahren des Bundestags und auch eine einvernehmliche Aufsetzung des Gesetzes am 22. März im Bundesrat erschienen «äußerst zweifelhaft», heißt es in einem Papier des Ressorts zu den möglichen Abläufen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Nach dem Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde, wird der Besitz und Anbau der Droge mit umfangreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab dem 1. April erlaubt sein. Das Gesetz wird am 22. März dem Bundesrat vorgelegt. Obwohl keine Zustimmung erforderlich ist, könnte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren verlangsamen. Einige Länder äußerten Bedenken, insbesondere gegen die geplante Amnestie.

Überlastung der Justiz befürchtet

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Es gab Kritik aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund, da eine Überlastung der Justiz befürchtet wird. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wies die Kritik zurück.

dpa