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Weitere AfD-Klagen gegen Kündigung der Parteitagshalle

Die AfD wehrt sich gegen die Kündigung der Veranstaltungshalle für ihren Parteitag in Essen. Neben einer Zivilklage sind zwei weitere Klagen beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Die AfD hat zwei weitere Klagen gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages eingereicht.
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Die AfD hat zwei zusätzliche Klagen gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen eingereicht.

Die Anträge wurden im Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, berichtete ein Sprecher des Gerichts. „Ein Antrag stammt von der Partei, einer von der AfD-Ratsfraktion in Essen.“

Der Sprecher erklärte, dass das Ziel der Antragssteller sei, dass der Partei die Essener Grugahalle zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, also ohne Auflagen, zur Verfügung gestellt werde.

Anträge sind 113 und 91 Seiten dick

Über die Anträge werde «zügig» entschieden. Zunächst müsse aber die Stadt Essen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Die Anträge seien mit 113 und 91 Seiten auch relativ umfangreich, sagte der Gerichtssprecher.

Die städtische Messegesellschaft hat letzte Woche den Mietvertrag gekündigt, da die AfD nicht – wie vom Rat der Stadt Essen gefordert – eine Zusatzerklärung zum 2023 geschlossenen Mietvertrag abgegeben hat. Gemäß der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Andernfalls drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro.

AfD hält Ratsbeschluss für rechtswidrig

AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, «bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können», hatte er gesagt. In dem Eilantrag der Essener AfD-Ratsfraktion heißt es laut dem Gerichtssprecher, der Ratsbeschluss sei rechtswidrig. Die AfD fordert, ihn zurückzunehmen.

Parallel läuft Zivilklage beim Landgericht

Die AfD hat auch beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung mit ähnlichem Ziel beantragt. Die zuständige Kammer wird am kommenden Montag (17.6.) in einer mündlichen Verhandlung darüber beraten. Darüber hinaus hat die AfD Anzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef erstattet, denen Untreue und versuchte Nötigung vorgeworfen wird, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Es wird jedoch noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns besteht.

dpa