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WHO verschärft Pandemie-Notfallregeln

Die WHO kann nun eine «pandemische Notlage» ausrufen, um Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, ohne Zwangsmaßnahmen anzuordnen. Neue Gesundheitsvorschriften sollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten bekämpfen.

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Die Gesundheitsvorschriften sollen die Pandemievorbereitung stärken. (Symbolbild)
Foto: Lian Yi/Xinhua/dpa

Für eine bessere Vorbereitung auf eine mögliche neue Pandemie haben die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Vorsorgeregeln aktualisiert. Neu kann die WHO eine «pandemischen Notlage» als höchste Alarmstufe ausrufen, damit Länder Schutzmaßnahmen treffen können. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die an diesem Freitag in Kraft getreten sind. Sie sollen helfen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen.

Während der Corona-Pandemie haben einige Bürger, die Maßnahmen wie Lockdowns und Impfpflichten ablehnten, die WHO dafür verantwortlich gemacht. Allerdings wurden solche Maßnahmen immer von den nationalen Regierungen verhängt. Die WHO hatte nie die Befugnis, Zwangsmaßnahmen anzuordnen, und wird dies auch in Zukunft nicht tun.

Die WHO kann eine «pandemische Notlage» unter bestimmten Bedingungen ausrufen: wenn auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich wie das Coronavirus Sars-CoV-2 über Landesgrenzen auszubreiten droht, wenn zudem die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht ist, große soziale und wirtschaftliche Folgen drohen und eine international koordinierte Antwort nötig ist.

Erreger früh erkennen und bekämpfen

Es ist auch neu, dass jedes Land Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. In jedem Land soll eine nationale Behörde dafür verantwortlich sein, und ein WHO-Ausschuss soll bei der Einrichtung unterstützen.

Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen. Was Länder genau machen, entscheidet jedes für sich. Länder mit umfangreichem Gesundheitssystem haben die nötigen Kapazitäten in der Regel bereits.

Was Deutschland tun muss

In Deutschland soll die IGV-Aktualisierung gemäß den Angaben des Gesundheitsministeriums im nationalen Recht verankert werden. Im Sommer hat das Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun im Bundestag und Bundesrat diskutiert wird. Ministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass nur durch eine gute Zusammenarbeit der Staaten globale Krisen verhindert oder eingedämmt werden können – beispielsweise durch Labore und Kliniken in allen Ländern, die mit neuen Infektionen umgehen können. Das Ministerium hebt hervor, dass die Souveränität Deutschlands unberührt bleibt.

Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass bei Flughäfen und Häfen möglicherweise Kosten für Laboruntersuchungen von Proben anfallen könnten, sofern keine entsprechenden Vereinbarungen bereits bestehen.

Nur Empfehlungen, keine Zwangsmaßnahmen der WHO

Die WHO betont, dass der WHO-Generaldirektor in Krisensituationen gemäß den neuen Gesundheitsvorschriften ausschließlich Empfehlungen für Maßnahmen geben kann. Er hat keine Befugnis, Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anzuordnen. Länder können die Empfehlungen der WHO befolgen oder auch nicht.

Die mehr als 190 WHO-Mitglieder haben parallel einen Pandemie-Vertrag ausgehandelt, der auch verbesserte Pandemie-Vorbereitungen beinhaltet. Im Krisenfall soll damit auch die gerechte Verteilung von Hilfsmitteln und Impfstoffen weltweit sichergestellt werden.

dpa