Berufungsverhandlung entscheidet über Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Mammutverfahren beschäftigt Gerichte.
AfD und JA als rechtsextremistische Verdachtsfälle vor NRW-OVG

Ist die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall? Und die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative (JA), auch? Das Verwaltungsgericht in Köln hat diese Beurteilung durch den Nachrichtendienst in der Vorinstanz so bestätigt. Jetzt ist das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) an der Reihe. In einer Berufungsverhandlung klären die obersten NRW-Verwaltungsrichter am 12. und 13. März, ob die Einschätzung des BfV rechtens ist. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Für die AfD, die derzeit von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführt wird, kommt der Zeitpunkt des Termins in Münster ungelegen. Die Parteiführung ist sich jedoch sicher, dass eine Niederlage vor dem OVG für die Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen keine große Belastung darstellen würde. Denn ein Großteil der Anhängerschaft vor Ort glaubt an das Narrativ der AfD, die sich als Opfer eines übergriffigen Staatsapparats inszeniert, der angeblich die freie Meinungsäußerung zensieren will.
Vertrauen in Verfassungsschutz im Westen insgesamt größer
Das Verfahren der AfD sorgt dennoch für Probleme, da viele Menschen im Westen der Bundesrepublik, wo am 9. Juni auch die Europawahl stattfindet, anderer Meinung sind. Zudem könnte die Verhandlung die alten Konflikte zwischen dem schrumpfenden gemäßigten Teil der Partei und den Radikalen, die eine solche Bewertung durch den Verfassungsschutz fast schon als Auszeichnung betrachten, wieder aufbrechen lassen. Auch einige rechtsextreme Parteien im Ausland, mit denen die AfD im neuen Europaparlament gerne kooperieren würde, dürften am Ausgang des Verfahrens interessiert sein.
Im Bundesland Thüringen, wo der AfD-Landeschef Björn Höcke heißt, und in Sachsen werden die entsprechenden Landesverbände der AfD bereits von den örtlichen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und überwacht. Die AfD-Brandenburg wird als Verdachtsfall betrachtet.
Berge von Akten
Der 5. Senat des OVG ist seit Monaten mit dem Mammutverfahren beschäftigt. Obwohl die Akten der drei Verfahren heute vollständig digital geführt werden, ist ihr Umfang enorm. Laut einer Sprecherin umfassen die Gerichtsakten insgesamt etwa 15.000 Seiten, wovon etwa 9500 Seiten aus der Berufungsinstanz am OVG stammen. Die Verwaltungsakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden in 275 Aktenordnern aufbewahrt und in einem separaten Raum am OVG gelagert. Bei der mündlichen Verhandlung bringen die Beteiligten jeweils ihre eigenen Kopien mit, was dazu führt, dass sich die Zahl der im Verhandlungssaal bereitzuhaltenden Aktenberge verdreifacht.
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat in den 75 Jahren seines Bestehens immer wieder ähnliche Großverfahren mit gesellschaftspolitischer Bedeutung geführt. Es gab Verhandlungen über den Schnellen Brüter in Kalkar, die Atomkraftwerke Hamm-Uentrop und Würgassen, das Atomzwischenlager Ahaus, Steinkohle-Kraftwerke, den Braunkohletagebau Garzweiler, den Flughafen Düsseldorf, die Überwachung von Politikern sowie von Scientology durch den Verfassungsschutz. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten musste das NRW-Oberverwaltungsgericht auf Gebäude der Universität, Polizei, Bezirksregierung, die Halle Münsterland, Tagungsräume eines Hotels und auch – wie jetzt im März – auf die Eingangshalle des OVG ausweichen. Aufgrund der großen Anzahl von Verfahrensbeteiligten, Zuschauern und 95 angemeldeten Journalisten wird im März erneut in der Halle verhandelt.
Letzte Tatsacheninstanz
Die Begründung in Köln lautete, dass es ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe. Auch im Jahr 2022 blieb die Klage der Partei im Fall der JA erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht ist die letzte Tatsacheninstanz in dem langjährigen Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kann nur noch eine reine Rechtskontrolle vornehmen. Die Aufklärung des Sachverhalts und Beweisanträge durch die AfD oder das Bundesamt sind nur bis zum OVG möglich.
Die AfD hat keine aufschiebende Wirkung gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, was die Beobachtung der Partei betrifft. Der Verfassungsschutz durfte in den vergangenen Monaten bereits nachrichtendienstliche Mittel wie Observation und das Anzapfen von Informanten (sogenannte V-Leute) einsetzen, um herauszufinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet oder nicht.
Ob und in welchem Maße das Bundesamt von diesen Optionen Gebrauch gemacht hat, wurde von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion nicht offenbart. „Die erfragten Informationen betreffen so schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass selbst das geringfügige Risiko einer Offenlegung nicht akzeptiert werden kann“, heißt es in der Antwort.
Dass der Verfassungsschutz in seinem nächsten Gutachten zu dem Schluss kommen wird, dass die AfD eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist, wäre nicht überraschend. Schließlich sagt BfV-Präsident Thomas Haldenwang auch öffentlich, dass er die Partei kontinuierlich auf dem Weg «nach rechtsaußen» sieht.
Seine Behörde hat noch kein neues Gutachten vorgelegt, weil das BfV erst die Entscheidung des OVG abwarten möchte. Die Frage der Berufungsverhandlung dreht sich um die Bewertung als Verdachtsfall, also eine Stufe darunter. In Münster geht es jedoch jetzt noch nicht um diese neue Bewertung.
Stufenmodell
Das Stufenmodell des Bundesamtes für Verfassungsschutz sieht zuerst den Prüf-, dann den Verdachtsfall und dann die Feststellung vor, dass das zu beobachtende Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Bei der Jugendorganisation der AfD, der jungen Alternative, ist das Bundesamt bereits auf der dritten Stufe angekommen. Sie wird als gesichert extremistische Bestrebung bewertet. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Sicht am 5. Februar 2024 bestätigt. Diese Frage ist jetzt aber nicht Teil des Berufungsverfahrens am OVG.
Zentraler Punkt aller Fragen ist eine Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zum sogenannten Personenzusammenschluss. Laut Gerichtssprecherin Gudrun Dahme wird in der mündlichen Verhandlung voraussichtlich erörtert, ob diese Regelung auch auf Parteien und ihre Jugendorganisationen anwendbar ist. Das Gesetz legt auch fest, wann der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse informieren muss und unter welchen Umständen er beispielsweise verdeckt mit Vertrauensleuten zusammenarbeiten darf. Im ersten Prüffallstadium ist nur die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen erlaubt.
Falls das OVG die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, bleibt laut OVG-Sprecherin Gudrun Dahme die aktuelle Situation für den Verfassungsschutz unverändert. Der Inlandsgeheimdienst wird die AfD weiterhin als Verdachtsfall überwachen, wie seit dem 10. März 2022. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Partei abgelehnt.
Am Verwaltungsgericht in Köln hatte Richter Michael Huschens in der Vorinstanz schon vor seinem Urteil verdeutlicht, worum es geht. Der Verfassungsschutz sei ein «Frühwarnsystem», hatte Huschens gesagt. «Wenn man ein Erdreich hat, das nach Öl riecht, kann man Probebohrungen vornehmen», sagt er. Eine wehrhafte Demokratie dürfe nicht warten, bis «das Kind in den Brunnen» gefallen sei.








