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Europawahl entscheidet über Gesetzgebung für kommende fünf Jahre

360 Millionen Bürger wählen Abgeordnete für EU-Parlament, darunter Spitzenkandidaten von CDU und SPD.

Das Europäische Parlament ist einer der zentralen Gesetzgeber in Europa.
Foto: Jean-Francois Badias/AP/dpa

Der Ausgang der Europawahl wird die Gesetzgebung auf dem Kontinent für die kommenden fünf Jahre bestimmen. Zwischen dem 6. und 9. Juni wählen Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 EU-Ländern die Abgeordneten, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren sollen.

Wer darf wählen?

Etwa 360 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit zu entscheiden, von welchen Politikern oder Politikerinnen sie in den nächsten fünf Jahren vertreten werden. In Deutschland können rund 65 Millionen wahlberechtigte Bürger am Sonntag (9. Juni) in einem Wahllokal oder per Briefwahl einer Partei oder politischen Vereinigung ihre Stimme abgeben. Im Gegensatz zu Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine einzelnen Wahlkreise.

Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss man in diesem Land mindestens 16 Jahre alt sein. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Griechenland und Zypern eine Wahlpflicht. Diese gilt auch für deutsche Bürger, die in einem dieser Länder zur Wahl zugelassen sind.

Wer steht zur Wahl?

Wahlberechtigte in Deutschland haben die Möglichkeit, nur eine der 35 nationalen Parteien und politischen Vereinigungen zu wählen. Davon sind 33 in allen Bundesländern vertreten. Die CSU tritt ausschließlich in Bayern an, während ihre Schwesterpartei CDU in den anderen 15 Ländern antritt. Die Parteien haben in der Regel auch Spitzenkandidaten nominiert, bei der CDU ist dies die aktuelle EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und bei der SPD die ehemalige Bundesministerin Katarina Barley.

Auch kleine deutsche Parteien haben die Möglichkeit, ins Europäische Parlament einzuziehen, da sie bei dieser Wahl keine vorgegebene Prozenthürde überschreiten müssen. Die Wahlverfahren sind je nach Land unterschiedlich, aber grundsätzlich gilt: Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament.

Was sind die anderen EU-Organe?

Das EU-Parlament ist einer der wichtigsten Gesetzgeber in Europa. Daneben gibt es den Rat der EU-Staaten. Die Staaten treffen sich fast kontinuierlich auf Ebene ihrer Botschafter, regelmäßig auf Ebene der Fachminister (Ministerrat) und ungefähr alle drei Monate bei den EU-Gipfeln der Staats- und Regierungschefs. Die Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedern: Nach Belgien wird im zweiten Halbjahr 2024 Ungarn den Vorsitz übernehmen.

Die EU-Kommission ist eine Art Kabinett mit einem Vertreter oder einer Vertreterin aus jedem Mitgliedstaat. In der aktuellen Legislatur wird Deutschland von Kommissionspräsidentin von der Leyen vertreten. Die Kommission legt Gesetzesvorschläge vor und überwacht deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Wer sitzt im Europaparlament?

Im Europäischen Parlament, das in Brüssel, Belgien, und Straßburg, Frankreich, tagt, versammeln sich die gewählten Abgeordneten aus allen EU-Ländern. Ihr Ziel ist es, die Interessen der über 450 Millionen Menschen in Europa zu vertreten. Nach dieser Wahl dürfen 720 Abgeordnete Platz nehmen – 15 mehr als zuvor.

Deutschland hat mit 96 Abgeordneten den größten Block in der EU, während Zypern, Luxemburg und Malta jeweils nur 6 Abgeordnete haben. Im Vergleich zur Bevölkerungszahl sind die Deutschen unterrepräsentiert, da jeder Abgeordnete mehr Menschen vertritt als Kollegen aus kleineren Ländern. Im Parlament haben alle Abgeordneten die gleiche Stimmgewichtung, unabhängig von der Einwohnerzahl ihres Landes.

Wie organisieren sich die Politiker?

Die meisten Mitglieder des Europäischen Parlaments schließen sich mit politisch Gleichgesinnten in Fraktionen zusammen – derzeit gibt es sieben. Eine Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens sieben EU-Staaten umfassen. Fraktionen bieten verschiedene Vorteile: Sie haben Einfluss auf die Tagesordnung, ihre Mitglieder haben mehr Redezeit in Debatten und erhalten auch höhere finanzielle Mittel. Es ist jedoch auch möglich, als Abgeordneter fraktionslos zu bleiben.

Es gibt Ausschüsse und Unterausschüsse für die konkrete parlamentarische Arbeit. Dort treffen sich Fachpolitiker verschiedener Fraktionen und diskutieren über Themen wie Auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Wirtschaft und Währung, Verkehr oder Bildung.

Warum ist das EU-Parlament für Deutschland wichtig?

Auf EU-Ebene sind auch die EU-Staaten entscheidend an der Gesetzgebung beteiligt, daher ist der Einfluss der Abgeordneten auf neue Gesetze zwar begrenzt, aber dennoch signifikant. Sie müssen einer Vielzahl neuer Regeln zustimmen oder sie blockieren können. Die Gesetze und Regeln, die in Europa verabschiedet werden, haben direkte Auswirkungen auf die Bürger und Unternehmen in Deutschland, da sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Das Parlament hat auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, ein entscheidendes Mitspracherecht.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Die frisch gewählten Abgeordneten werden normalerweise Fraktionen bilden, die dann zum ersten Plenarsitzung am 16. Juli bereitstehen. An diesem Tag startet die neue Legislaturperiode. Nach der konstituierenden Sitzung werden die Ausschüsse ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden zu wählen.

Nach der EU-Wahl wird es auch eine neue Kommission geben. Und beim EU-Parlament besteht auch eine gewisse Mitsprache. Zunächst werden die EU-Staats- und Regierungschefs Verhandlungen aufnehmen, um zu entscheiden, wer in Zukunft die EU-Kommission leiten wird. Bei der Besetzung dieser Position haben sie formell das Vorschlagsrecht, das Parlament muss danach mehrheitlich zustimmen.

Anschließend wird das Parlament auch die Vorschläge für die Kommissionsmitglieder genau prüfen. Der Prozess wird bis Herbst dauern, dann müssen die Abgeordneten entscheiden, ob sie der Zusammensetzung der Kommission als Ganzes zustimmen.

dpa