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Elektronische Patientenakte: Pflicht für Ärzte ab heute

Ärzte müssen ab heute wichtige Daten in ePA eintragen, um Behandlungen zu erleichtern. Wird es schnell überall zum Standard?

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Ärztinnen und Ärzte sind jetzt verpflichtet, Daten in die E-Akten zu laden. (Archivbild)
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Die meisten gesetzlich Versicherten haben inzwischen auch eine elektronische Patientenakte (ePA) für wichtige Gesundheitsdaten wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte und Medikamente. Bisher waren die digitalen Speicher jedoch größtenteils ungenutzt. Ab heute müssen Ärzte wichtige Daten eingeben, die dann für weitere Behandlungen verfügbar sind. Wird dies nun schnell zum Standard?

Was genau ändert sich jetzt?

Etwa 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben bereits seit Januar eine ePA von ihrer Krankenkasse erhalten, die sie auch ablehnen können. Der Einsatz in Gesundheitseinrichtungen wurde zunächst in drei Regionen getestet und dann ab Frühjahr landesweit ausgeweitet. Bisher konnten Ärzte die ePAs freiwillig nutzen und Daten für ihre Patienten eingeben. Ab dem 1. Oktober gilt nun eine Verpflichtung für sie.

Machen alle mit? 

Kurz vor dem Stichtag stieg die Nutzung bereits an. Laut Angaben der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik nehmen mittlerweile knapp 61.600 der 98.500 Arztpraxen in ganz Deutschland teil. Ende der letzten Woche waren auch 20.900 Zahnarztpraxen, 10.700 Apotheken und 777 Kliniken dabei. Seit Jahresbeginn wurden insgesamt rund 22 Millionen Dokumente in ePAs hochgeladen. Branchenangaben zufolge ist jedoch zu erwarten, dass die meisten Kliniken erst im Jahr 2026 krankenhausweit eingesetzt werden können.

Ist die Technik bereit?

Praxen und andere Einrichtungen benötigen ein ePA-Softwaremodul in ihren Verwaltungssystemen, um mit der E-Akte arbeiten zu können. Gemäß Gematik sind nun mehr als 93 Prozent der Praxen, Zahnarztpraxen und Apotheken technisch ausgestattet und somit rechtzeitig startbereit. Die Mehrheit der Softwarehersteller hat geliefert, weitere Aktualisierungen werden nun zum Quartalswechsel erwartet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bereits dagegen protestiert, dass den Praxen Vergütungskürzungen drohen.

Warum kommt eine ePA-Pflicht für Ärzte?

Für die Patienten greift damit ein Anspruch, ihre E-Akte füllen zu lassen. Und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rief alle auf: «Nutzen Sie die ePA. Wir sollten sie jetzt schnell zu unserem persönlichen Gesundheitshelfer werden lassen.» So ließen sich Doppeluntersuchungen und Medikamenten-Wechselwirkungen vermeiden. Dabei lautet das große Ziel, Informationen zu bündeln und abrufbar zu machen, um bessere Behandlungen zu ermöglichen. Bisher kommen viele mit Zetteln in die Praxis oder haben gar keine Unterlagen. 

Was kann man mit seiner ePA machen?

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, in ihre ePA zu schauen, es ist jedoch nicht verpflichtend. Nur wenn man es tut, kann man online festlegen, welche Ärzte welche Daten einsehen können und was lieber nicht. Die Anmeldung erfolgt über eine App der Krankenkasse auf dem Smartphone. Bevor man sie benutzen kann, muss man sich einmal identifizieren und freischalten lassen. Bisher haben das nur wenige getan: Bei der Techniker Krankenkasse, den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer mit insgesamt 45 Millionen angelegten ePAs sind es 1,37 Millionen.

Wie funktioniert es mit der ePA in den Praxen?

Wenn die Versichertenkarte am Anmeldetresen der Praxis eingesteckt wird, erhalten Ärzte Zugriff zum Lesen und Befüllen der ePA für standardmäßig 90 Tage. Die Zeitspanne kann über die App verkürzt oder verlängert werden. Personen, die die Smartphone-Anwendung nicht selbst nutzen möchten, können dies zum Beispiel ihren Angehörigen überlassen. Auch Kinder erhalten eine ePA, sofern die Eltern nicht dagegen sind; ab 15 Jahren können sie selbst entscheiden. Bestimmte sensible Informationen können nicht für den Schutz von Kindern eingetragen werden.

Was kommt in die E-Akte hinein?

Von Anfang an dabei ist eine Liste der Medikamente, die automatisch aus den inzwischen üblichen E-Rezepten erstellt wird. Schrittweise sollen mehr Inhalte dazukommen, als nächstes ein Medikationsplan mit Angaben zu Dosierungen. Generell sollen Ärztinnen und Ärzte wichtige Behandlungsdaten in die E-Akte laden. Die KBV weist zugleich darauf hin, dass sie als «versichertengeführte» Akte die Praxis-Dokumentation nicht ersetzt. Auch eine direkte Kommunikation zwischen Praxen bleibe wichtig, zumal Versicherte Daten löschen können.

Wie kann man die Inhalte seiner E-Akte steuern?

Die ePA ist für Patienten eine freiwillige Sache. Will man etwas nicht, muss man aber aktiv werden. So können Patienten in der Sprechstunde bestimmen, wenn ein Befund nicht hinein soll. In der App kann man Einstellungen festlegen. Die Verbraucherzentralen monieren aber, dass nicht im Detail zu steuern sei, wer was sieht. «Es ist nicht nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt», sagte Experte Lucas Auer. Auch Abrechnungsdaten, die Kassen bis zu zehn Jahre rückwirkend einstellen, könnten ungewollt auf sensible Diagnosen hinweisen. Sie sollten standardmäßig nur für Versicherte selbst einsehbar sein.

Was ist mit der Datensicherheit?

Das Gesundheitsministerium betont, dass die Daten in der ePA sicher sind. Während der Testphase wurden zusätzliche Maßnahmen gegen mögliche Massenzugriffe implementiert, nachdem der Chaos Computer Club auf Sicherheitslücken hingewiesen hatte. Die Daten werden laut Ministerium auf Servern im Inland gespeichert. Jeder Zugriff wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Für die erste Anmeldung in der App wird ein elektronischer Personalausweis mit Geheimnummer (Pin) oder die E-Gesundheitskarte mit Pin benötigt, die auf Antrag von der Kasse kommt.

Kommt jetzt der Durchbruch?

Die Kassen setzen mit der verpflichtenden Nutzung in den Praxen auf einen Schub. «Das wird den praktischen Nutzen für die Patientinnen und Patienten, aber auch für das gesamte Gesundheitssystem enorm steigern», sagte Martin Krasney, Vorstandsmitglied des Spitzenverbands. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, betonte: «Nur wenn die ePA zu jedem Arztbesuch selbstverständlich dazugehört, wird sie ihren vollen Nutzen entfalten.» Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte: «Mit jedem Eintrag wächst ihr Wert.» Für Privatpatienten läuft es mit der ePA nicht so automatisch. Aktuell bieten fünf von 36 privaten Versicherungsunternehmen auf freiwilliger Basis E-Akten an.

Was ist bei Daten für die Forschung geplant?

Geplant ist in einer zukünftigen Entwicklungsphase, dass Daten aus der ePA zu Forschungszwecken an eine zentrale Stelle weitergeleitet werden. Sie werden dabei pseudonymisiert verwendet, wie das Ministerium erklärt – also ohne direkte personenbezogene Angaben wie Name und Adresse. Gegen diese Nutzung kann man in der App oder bei einer Ombudsstelle der Kasse Einspruch erheben.

dpa