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Europawahl 2019: Was Sie wissen müssen

Wahllokale von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, erstmals dürfen Minderjährige abstimmen, Deutschland hat die meisten Wahlberechtigten.

Die Flaggen der Europäischen Union, der Ukraine und der Mitgliedsstaaten der EU vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Es sind noch rund sieben Wochen bis zur Europawahl – aber was wird Anfang Juni genau abgestimmt und was nicht? Welchen Einfluss hat das Europaparlament? Hier ist eine Übersicht:

Wann findet die Europawahl statt?

Vom 6. bis 9. Juni ist die Abstimmung möglich – je nach Land an einem anderen Tag. Den Anfang machen die Niederländer, die am Donnerstag, den 6. Juni, zur Wahlurne gehen können. Es folgen Irland, einen Tag später Lettland, Malta und die Slowakei. Im übrigen EU-Raum wird wie in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni, gewählt. Die verschiedenen Wahltermine sollen die unterschiedlichen Wahltraditionen in den Ländern respektieren. In Deutschland haben die Wahllokale wie bei Bundestagswahlen von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wer wählt?

Erstmals dürfen bei der Europawahl in Deutschland auch Minderjährige abstimmen. Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch hat sich die Anzahl der Wahlberechtigten von etwa 61,5 Millionen im Jahr 2019 auf fast 65 Millionen Menschen für die bevorstehende Wahl erhöht.

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Minderjährige an der Wahl teilnehmen dürfen. Laut Angaben des EU-Parlaments von August ist dies nur noch in Österreich, Belgien, Malta und Griechenland möglich. In Griechenland liegt das Wahlalter bei 17 Jahren. Insgesamt gibt es in der EU fast 360 Millionen Wahlberechtigte.

Deutsche Staatsbürger, die außerhalb Deutschlands leben und an der Wahl teilnehmen möchten, müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Laut der Bundeswahlleiterin gibt es verschiedene Verfahren, je nach dem Land, in dem man wohnt.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden 720 Abgeordnete. Obwohl die reine Anzahl der Politikerinnen und Politiker im Vergleich zur vorherigen Wahl geringer ist, zogen damals 751 Volksvertreterinnen und -vertreter ins Parlament ein. Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU haben jedoch auch viele Abgeordnete ihr Mandat verloren. Im Vergleich zur aktuellen Anzahl der Abgeordneten werden 15 Plätze mehr vergeben.

Wie sind die Abgeordneten auf die Länder verteilt?

Deutschland hat die meisten Wahlberechtigten und stellt als bevölkerungsreichstes Land in der EU auch die meisten Abgeordneten. Trotzdem sind Deutsche im Parlament unterrepräsentiert. Ein deutscher Abgeordneter vertritt im Durchschnitt grob 875.000 Menschen, während es bei einem Abgeordneten aus Malta nur knapp 100.000 sind. Wenn es diese Ungleichheit nicht gäbe, müsste das Parlament entweder deutlich größer werden oder die Bürger der kleinsten EU-Länder würden nur von einem Abgeordneten vertreten.

Wie wird gewählt?

In den EU-Ländern variiert dies, teilweise von Partei zu Partei. In Deutschland erstellen die meisten Parteien bundesweit Listen, deren Reihenfolge auf einem Parteitag festgelegt wird. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten von dieser Liste werden gewählt. Bei der CDU/CSU werden die Listen nicht bundesweit, sondern auf Landesebene erstellt. EU-weit gilt, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Es gibt keine länderübergreifenden Listen.

Welche Auswirkungen hat die Wahl?

Welche Mehrheiten im Parlament gebildet werden können, beeinflusst maßgeblich neue EU-Gesetze. Bei vielen aktuellen Vorhaben wie dem Verbot von Verbrennungsmotoren oder umstrittenen Gesetzen zum Naturschutz und Klima muss eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Auch bei der Verteilung von Geldern, wie der milliardenschweren EU-Agrarförderung, spielt das Parlament eine wichtige Rolle.

Die meisten Gesetze werden jedoch gemeinsam mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. Dort entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen nationalen Regierungen. Die Europawahl hat keinen direkten Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution.

Die EU-Kommission kann nach der Wahl von der Besetzung durch das Parlament beeinflusst werden. Die Behörde hat das exklusive Recht, konkrete EU-Rechtsakte vorzuschlagen, die dann von Parlament und den EU-Staaten verhandelt werden. Obwohl es zunächst Aufgabe der Staats- und Regierungschefs ist, einen Vorschlag für die Präsidentin oder den Präsidenten zu machen, kann das Parlament diesen ablehnen. Normalerweise wird auch ein Kandidat aus den Reihen der größten Fraktion im Parlament vorgeschlagen.

Der Rat und der designierte Präsident erstellen anschließend eine Liste der verbleibenden Kommissare, jeweils einer aus jedem EU-Staat. Das Parlament muss auch der Ernennung der restlichen Kommissare zustimmen.

Welche nationalen Besonderheiten gibt es?

In Deutschland gibt es wie in den Niederlanden keine Sperrklausel. Sobald eine Partei rund einen Prozentpunkt erhält, kann sie mit einem Sitz im Parlament rechnen. In den Niederlanden sind knapp 3,25 Prozent für einen Sitz erforderlich. Andere Länder haben jedoch eine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten, in Österreich sind es vier Prozent. Außerdem gibt es in einigen EU-Ländern eine formelle Wahlpflicht. Dies ist beispielsweise in Belgien, Luxemburg oder Griechenland der Fall.

dpa