Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Wiedergutmachung, Teil zwei: Berlin wählt mal wieder

In Berlin können die Menschen nach dem Desaster am Superwahltag 2021 und der wiederholten Landeswahl 2023 erneut ihre Kreuzchen auf einem Stimmzettel machen. Doch diesmal ist einiges anders.

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der kompletten Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, bei der im Februar 2023 organisatorisch alles glattging, steht am kommenden Sonntag, 11. Februar, in der Hauptstadt die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl an.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 in Berlin war ein Desaster aufgrund organisatorischer Fehler und Pannen. Es gab lange Schlangen vor den Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel und zeitweise Wahlunterbrechungen. Auch die parallel abgehaltenen Wahlen auf Landes- und Bezirksebene waren betroffen. Nun soll der zweite Teil der Wiedergutmachung stattfinden.

Fast genau ein Jahr nach der vollständigen Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, bei der im Februar 2023 alles organisatorisch reibungslos verlief, findet am kommenden Sonntag, dem 11. Februar, in der Hauptstadt die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl statt. Diese ist teilweise erforderlich, da gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nur in einem Fünftel der 2256 Wahlbezirke erneut gewählt werden muss.

Es handelt sich um die erste Wahlwiederholung, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnet wurde. Im Unterschied zum Berliner Verfassungsgerichtshof, der aufgrund zahlreicher Wahlfehler eine vollständige Wiederholung der Landesparlamentswahl angeordnet hatte, sahen die Richter in Karlsruhe eine solche Vorgehensweise für die Bundestagswahl als nicht erforderlich an.

555.000 Berliner zur Wahl aufgerufen

Etwa 550.000 Berlinerinnen und Berliner sind am Sonntag zur Stimmabgabe aufgerufen, im Vergleich zu knapp 2,5 Millionen in der letzten Wahl. Der dritte Berliner Wahlgang in zweieinhalb Jahren wird jedoch nichts an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag oder an der Mehrheit der Ampel ändern. Mit einem Anteil von 0,9 Prozent der Wahlberechtigten in der Hauptstadt im Vergleich zur Gesamtzahl auf Bundesebene ist dieser zu gering. Es könnten jedoch einzelne Verschiebungen möglich sein.

Der Wahlkampf ist begrenzt, da den Parteien das Geld fehlt. Es gibt kaum Wahlplakate in vielen Stadtteilen und nur vereinzelt Straßenstände oder Versammlungen. Es wird befürchtet, dass die Wahlbeteiligung am Sonntag niedriger sein wird als beim verpatzten Superwahltag 2021, als sie 75,2 Prozent betrug.

In Berlin 2024 waren bisher andere Themen gesellschaftlich und medial stark präsent: Die jüngsten Großdemos gegen rechts gehören dazu, zuletzt am vergangenen Samstag mit mehr als 150.000 Teilnehmern. Es wurde auch heiß diskutiert, ob der Kreuzberger Drogen- und Kriminalitäts-Hotspot Görlitzer Park nachts verschlossen werden soll. Und auch die Liebe zwischen dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (beide CDU) war ein Thema. Beide gaben Anfang des Jahres zu, seit Herbst 2023 eine Beziehung zu haben, und stehen deshalb zusätzlich unter Beobachtung der Öffentlichkeit.

Aus bundespolitischer Sicht nur kleiner Stimmungstest

Aber lassen Sie uns zur Wahl zurückkehren: Aus Sicht der Bundespolitik ist sie höchstens als kleiner Stimmungstest zu betrachten, als Muster mit begrenztem Wert. Die Parteizentralen konzentrieren sich eher auf die Europawahl am 9. Juni und auf die wichtigen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September.

Am Sonntag könnte es jedoch in einigen der zwölf Berliner Wahlkreise andere Bewerber geben als 2021, möglicherweise aufgrund von Veränderungen in der politischen Landschaft. Unter anderem müssen der ehemalige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, der grüne Politiker Stefan Gelbhaar oder Ex-Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) in ihren jeweiligen Wahlkreisen zittern, die alle 2021 ein Direktmandat erhalten haben. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das Zittern zu stark ausfällt: Sie sind alle durch gute Listenplätze abgesichert und bleiben somit im Bundestag.

In vielen anderen Wahlkreisen sind solche Wechsel beim Direktmandat bereits rechnerisch unmöglich oder nur theoretisch möglich, da dort nur an wenigen Standorten erneut gewählt wird. Die Wahl 2024 könnte jedoch für einige Abgeordnete, die 2021 nicht direkt, sondern über Parteilisten in den Bundestag gewählt wurden, relevant sein. Abhängig von der Wahlbeteiligung und den Ergebnissen der Parteien könnten Berliner Politiker, die sich auf ungünstigeren Listenplätzen befinden, ihr Mandat verlieren oder es sogar an erfolglose Kandidaten aus anderen Bundesländern, die am Sonntag in Berlin nicht antreten, abgeben.

Einige Besonderheiten auf Stimmzetteln

Aber das sind noch lange nicht alle Besonderheiten. Im Grunde genommen müssen dieselben Kandidaten wie 2021 antreten. SPD-Mann Müller steht sogar weiterhin als Regierender Bürgermeister auf dem Stimmzettel. Das war er im September 2021 noch. Kurios ist auch der Fall der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Sie kandidiert formell ebenfalls erneut, befindet sich jedoch in Untersuchungshaft, nachdem sie Ende 2022 bei einer großangelegten Razzia festgenommen wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vor.

Auf der anderen Seite wird die Wahl von 2021 nicht einfach wiederholt. Es ist jedoch erlaubt, dass diesmal auch diejenigen wählen dürfen, die in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden sind und damals noch kein Wahlrecht hatten. Und Personen, die zum Beispiel von Mainz oder München nach Berlin gezogen sind, dürfen sogar zum zweiten Mal nach 2021 ihre Stimme abgeben, wenn in ihrem aktuellen Wahlbezirk erneut gewählt wird.

dpa