Die Bundesregierung diskutiert eine Reform der Witwenrente zugunsten des Rentensplittings, das eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern ermöglichen könnte. Experten warnen jedoch vor Herausforderungen und möglichen Nachteilen dieser Umstellung.
Witwenrente in der Diskussion: Experten schlagen Rentensplitting als Lösung vor

Rentenreform: Debatte über die Abschaffung der Witwenrente und die Einführung von Rentensplitting
Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert derzeit die Möglichkeit, die Hinterbliebenenrente in ihrer jetzigen Form zu eliminieren. Medienberichten zufolge könnte die Witwenrente durch ein Modell des Rentensplittings ersetzt werden. Diese Idee wird seit Jahren von verschiedenen Fachleuten gefordert; dennoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Durchführung und der damit verbundenen Nachteile.
Derzeitige Bestimmungen zur Witwenrente
Die Witwenrente, auch als Hinterbliebenenrente bekannt, besteht seit 1911 und hat das Ziel, Ehepartner ohne eigenes Einkommen im Falle des Todes des Hauptverdieners finanziell abzusichern. Aktuell bekommt der überlebende Partner lebenslang 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche des Verstorbenen. Sollte er erneut heiraten, erlischt dieser Anspruch. Darüber hinaus wird eigenes Einkommen, das den Freibetrag von 1.077 Euro übersteigt, auf die Witwenrente angerechnet. Für Witwen oder Witwer, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners 46 Jahre oder jünger sind und keine Kinder haben, gilt die kleine Witwenrente, welche 25 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt und maximal zwei Jahre gezahlt wird.
Kritik an der bestehenden Regelung der Witwenrente
Ökonomen äußern sich kritisch über das aktuelle System, das auf dem Modell der Alleinverdiener-Ehe basiert. In diesem Rahmen hat der nicht verdienende Partner – meist die Frau – keinen eigenen Rentenanspruch, sondern erhält lediglich eine Absicherung für den Todesfall des Mannes. Der Alleinverdiener hingegen behält seinen vollen Rentenanspruch, selbst wenn er verwitwet ist. Diese Regelung belastet die gesetzliche Rentenversicherung erheblich, da für die Ansprüche auf Witwenrenten keine separaten Beitragszahlungen existieren. Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen, dass die jährlichen Kosten für die Witwenrente fast 19 Milliarden Euro über den Ausgaben eines Rentensplittings liegen.
Funktionsweise des Rentensplittings
Das Prinzip des Rentensplittings sieht vor, die Rentenansprüche beider Partner gleichmäßig aufzuteilen. Jeder Partner erhält dann die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, unabhängig davon, ob einer oder beide Partner erwerbstätig waren. Dadurch werden alle Ehemodelle gleichgestellt. Anders als bei der Witwenrente, die auf der gesamten gesetzlichen Rente des Verstorbenen basiert, fließen beim Rentensplitting nur die während der Ehe erarbeiteten Ansprüche in die Berechnung ein.
Vorteile des Rentensplittings
Ein zentraler Vorteil des Rentensplittings besteht darin, dass insbesondere Frauen, die während der Ehe kein eigenes Einkommen hatten, einen Rentenanspruch auf dem gleichen Niveau wie ihre Partner erwerben können. Dies könnte zur Verringerung des Gender Pension Gap beitragen, der die im Durchschnitt niedrigeren Rentenansprüche von Frauen im Vergleich zu Männern beschreibt. Ökonomen betonen, dass jeder Euro, der zusätzlich in die Rentenkasse gezahlt wird, die zukünftige Rente beider Partner erhöht und damit einen Anreiz schafft, Erwerbsarbeit aufzunehmen oder auszubauen. Die Wirtschaftsweisen prognostizieren, dass ein verpflichtendes Rentensplitting die Erwerbsbeteiligung von Frauen erheblich steigern könnte.
Der aktuelle Stand des Rentensplittings in Deutschland
Seit 2002 existiert in Deutschland das Rentensplitting, allerdings auf freiwilliger Basis. Ehepaare, die bestimmte Bedingungen erfüllen, haben die Möglichkeit, gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung auf potenzielle Hinterbliebenenrenten zu verzichten und stattdessen das Splitting-Modell zu wählen. In der Praxis nutzen jedoch nur wenige Paare diese Option, was darauf hinweist, dass es für viele gesetzlich Versicherte finanziell nachteilig ist.
Nachteile des Rentensplittings
Die geringe Inanspruchnahme des freiwilligen Rentensplittings lässt darauf schließen, dass es für viele gesetzlich Versicherte nicht günstig ist. Besonders Alleinverdiener könnten die großen Verlierer eines verpflichtenden Splittings sein, da sie, unabhängig von ihrem Status als Witwer, nur noch die Hälfte ihrer Rente erhalten würden. Auch der Partner, der über geringes oder gar kein Einkommen verfügt, könnte in vielen Fällen eine niedrigere Rente beziehen, da lediglich die während der Ehe erworbenen Ansprüche berücksichtigt würden.
Vergleich der Rentenbezüge
Die DRV hat einen Vergleich der beiden Modelle anhand der Durchschnittsrenten des Jahres 2020 vorgenommen. Während die Altersrente für Frauen im Durchschnitt 800,28 Euro pro Monat betrug, erhielten Männer durchschnittlich 1.227,39 Euro. Der Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente lag bei 902,62 Euro. Eine Frau mit einer Durchschnittsrente würde im Falle des Todes ihres Mannes 55 Prozent dessen Rente, das sind 675,06 Euro, erhalten. Zusammen mit ihrer eigenen Rente käme sie auf 1.475,34 Euro. Bei Anwendung des Rentensplittings würde sie jedoch nur die Hälfte des gesamten Rentenanspruchs des Paares, also 1.013,85 Euro, erhalten.
Schlussfolgerung und Ausblick
Die DRV ist der Ansicht, dass unter den gegebenen Umständen nur wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren könnten. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Problem der Altersarmut sogar verschärfen. Die Rentenkommission hat bislang keine abschließenden Empfehlungen herausgegeben, plant jedoch, ihre Vorschläge zur Rentenreform am 29. Juni vorzulegen. Die Chefin der Wirtschaftsweisen betont, dass es für bereits Rentenbeziehende oder Personen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, einen Bestandsschutz geben müsse. Um allen Versicherten ausreichend Zeit zur Anpassung zu ermöglichen, könnte eine schrittweise Reform notwendig werden, etwa durch eine veränderte Arbeitsteilung innerhalb der Ehe.
Quellen: n-tv, Handelsblatt
Bildquelle: depositphotos








