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Wollte «Querdenken»-Initiator Ballweg Spender betrügen?

Er ist das Gesicht hinter einer umstrittenen Bewegung, die in der Pandemie-Zeit in ganz Deutschland Anhänger fand: Michael Ballweg. Nun steht er vor Gericht.

Ballweg steht wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht.
Foto: Christoph Schmidt/dpa

Der «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg muss sich ab Mittwoch (9.00 Uhr) wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht verantworten. Der 49-Jährige soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Es geht in dem Prozess darum, inwieweit Ballweg das gesammelte Geld für seine Bewegung oder für private Zwecke einsetzen wollte.

Die Anwälte von Ballweg haben die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stets bestritten. Bis Ende April 2025 sind mehr als 30 Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart geplant.

Ballweg muss sich auch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Aufgrund der vermuteten Fluchtgefahr wurde Ballweg im Juni 2022 in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim gebracht, jedoch im April 2023 entlassen. Während seiner Haftzeit hatten Anhänger Ballwegs regelmäßig vor dem Gefängnis demonstriert.

Die «Querdenken»-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie betrachteten diese Maßnahmen als Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz nahm die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen in den Blick.

Die Anklage wegen versuchten Betrugs wurde zunächst von der Strafkammer des Landgerichts abgelehnt. Jedoch entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung. Daher wird nun das Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer stattfinden. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde endgültig fallengelassen.

dpa