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Zahl der Ausweisungen pendelt sich auf hohem Niveau ein

Wer als Extremist auffällt oder eine Straftat begeht, kann sein Aufenthaltsrecht verlieren. Zudem gilt für ihn eine Wiedereinreisesperre. Im ersten Halbjahr gab es mehr als 4.000 neue Ausweisungen.

Nicht immer endet eine Ausweisung mit einer Abschiebung. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Anzahl der Ausweisungen von Ausländern, die in Deutschland leben, hat sich auf einem hohen Niveau stabilisiert, mit steigender Tendenz. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Verlauf des ersten Halbjahres dieses Jahres wurden 4.321 Personen ausgewiesen. Die Mehrheit von ihnen kam aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldau und Algerien. Im gesamten Jahr 2023 wurden insgesamt 8.019 Ausweisungen gemeldet. Zwischen 2020 und 2022 variierte die Anzahl der Ausweisungen pro Jahr zwischen 7.081 und 8.257.

Nicht jeder Ausgewiesene wird abgeschoben

Ein Fremder wird abgeschoben, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Allerdings ist im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, wie lange der Betroffene schon in Deutschland lebt und ob er deutsche Familienangehörige hat.

Nicht alle Ausgewiesenen werden sofort abgeschoben. Personen, die aus praktischen oder rechtlichen Gründen vorübergehend nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung.

Nicht nur verurteilte Straftäter werden ausgewiesen

Dass jemand wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist für eine Ausweisung nicht zwingend notwendig. So reicht es beispielsweise aus, dass jemand «Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt».

Ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium, der noch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht hier weitere Verschärfungen vor.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger sieht das kritisch. Sie sagt: «Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren etliche Male verschärft.» Mittlerweile könnten schon vergleichsweise geringfügige Taten zu einer Ausweisung führen. Dafür, dass die Gesetzesverschärfungen zur Verhinderung von Straftaten beigetragen hätten, gebe es keine Belege.

Die Linke schreibt in ihrer Anfrage, hier werde «tief in die Meinungsfreiheit eingegriffen». Ausweisungen seien eine «unzulässige Disziplinierungs- und Ausschlusstechnik, die darauf abzielt, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen».

Mitte des Jahres hielten sich rund 35.000 Ausgewiesene in Deutschland auf

Laut Bundesregierung waren zum Stichtag 30. Juni fast 330.000 Personen mit einer Ausweisungsverfügung im Ausländerzentralregister erfasst. Allerdings befanden sich nur etwa 35.000 von ihnen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Deutschland. Die restlichen Ausgewiesenen waren entweder ausgereist oder abgeschoben worden.

dpa