Die Zahl stieg 2022 stark an, darunter viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Ausreisepflichtige gingen leicht zurück, viele sind geduldet.
Neuer Höchststand: 3,48 Millionen Geflüchtete in Deutschland

Die Zahl der Geflüchteten in Deutschland hat Mitte dieses Jahres einen neuen Höchststand erreicht. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke ausführt, lebten hierzulande Ende Juni rund 3,48 Millionen Geflüchtete mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Das sind rund 60.000 Geflüchtete mehr als Ende 2023. Über die Regierungsantwort hatte zuerst die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet.
Der Anstieg im Jahr 2022 war besonders hoch, als innerhalb weniger Monate Hunderttausende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland Schutz suchten. Im Ausländerzentralregister, auf das sich die Bundesregierung in ihrer Antwort bezieht, werden auch Ausreisen erfasst, im Gegensatz zur Statistik über Asylanträge.
Laut Bundesregierung ist die Anzahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen im ersten Halbjahr dieses Jahres leicht gesunken. Am 30. Juni hielten sich 226.882 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Die größte Gruppe stellten Menschen aus dem Irak dar. Fast 20 Prozent von ihnen waren vollziehbar ausreisepflichtig. Etwa vier von fünf Ausreisepflichtigen waren geduldet.
Menschen, die geduldet sind, sind zwar ausreisepflichtig, werden aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben. Dies kann daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente besitzen, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis hat.
Ende 2023 befanden sich in Deutschland etwa 243.000 Ausreisepflichtige, wovon rund 194.000 Geduldete waren.
Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger forderte, es müsse Schluss sein «mit allen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen ohne Bleiberecht aus dem Land zu vertreiben». Das von der Ampel-Koalition eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht sei zwar an zu hohe Hürden geknüpft, es eröffne dennoch vielen Menschen den Weg in ein sicheres Aufenthaltsrecht.
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht wurde am 31. Dezember 2022 wirksam. Es gilt für Personen, die sich bis zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre lang geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Familienangehörigen eine Art Probeaufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu erhalten.








