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Zehn Jahre Einbürgerungssperre bei falschen Angaben

Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Was der Innenausschuss dazu beschlossen hat.

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause war der Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsländern und Rechtsschutz bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam in erster Lesung beraten worden. (Archivfoto)
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Falle von Täuschung oder unvollständigen Angaben während des Einbürgerungsverfahrens soll es zukünftig nicht möglich sein, für zehn Jahre deutscher Staatsbürger zu werden. Dies ist in einer Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vorgesehen, die vom Innenausschuss des Bundestags beschlossen wurde. Laut Angaben des Parlaments stimmten die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, SPD und AfD für das Vorhaben in der modifizierten Fassung. Grüne und Linksfraktion waren dagegen.

Die schwarz-rote Koalition reagiert damit auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in verschiedenen Bundesländern.

Reaktion auf Betrug mit Sprachzertifikaten

In dem Entwurf, über den im Plenum am Freitag abschließend beraten und abgestimmt werden soll, heißt es nun, die Sperre solle für die Dauer von zehn Jahren gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller «arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat». Die Sperre solle auch gelten, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht hat. Im modifizierten Gesetzentwurf heißt es, die Sperre «dient dazu, dem geltenden Recht Nachdruck zu verleihen und eine Begünstigung von Rechtsverstößen nachdrücklich zu vermeiden».

Änderung zwei Tage vor geplanter Abstimmung

Die Grünen-Politikerin Filiz Polat findet diesen aus ihrer Sicht sehr weitreichenden Beschluss kurz vor der Abstimmung nicht angemessen. «Die Koalition drückt kurzfristig tiefgreifende Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in den Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsstaaten und zur Pflichtanwaltschaft hinein – und will das Verfahren bereits am Freitag im Plenum abschließen.» Die zehnjährige Sperrfrist für Einbürgerungen werde von Union und SPD «als Nebensache abgetan». Dabei seien erhebliche Zweifel angebracht, ob eine zehnjährige Sperrfrist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes entspreche – «auch mit Blick darauf, dass schon unvollständige Angaben für die Sperrfrist ausreichen sollen». 

Sichere Herkunftsländer ohne Zustimmung des Bundesrats

Die Änderung wurde in einen Gesetzentwurf aufgenommen, der es der Bundesregierung künftig erlauben soll, Staaten durch Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer zu klassifizieren. Dies würde bedeuten, dass der Bundesrat dem nicht zustimmen müsste. Dies wird rechtlich möglich, indem die relativ kleine Gruppe von Schutzsuchenden, die als politisch Verfolgte Asyl erhalten, ausgenommen wird.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnt in der Regel Asylanträge von Personen aus als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern als offensichtlich unbegründet ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Einzelfällen kein Schutzstatus gewährt werden kann. Abgelehnte Antragsteller können jedoch einfacher und schneller abgeschoben werden.

Und es ist eine weitere Änderung geplant. Laut dem Gesetzentwurf sollen Personen, die von Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam bedroht sind, in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. Dieser Anspruch wurde erst im vergangenen Jahr eingeführt.

dpa