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Zehn Jahre Haft für Assad-treuen Milizenchef in Syrien

Im Auftrag der früheren syrischen Regierung misshandelt und versklavt eine Miliz in Damaskus Zivilisten. Ein Anführer der Miliz wird in Hamburg verurteilt.

Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts Zivilisten in Damaskus misshandelt und versklavt.
Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat ein früheres Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte war als Anführer der Shabiha-Miliz, die mit dem ehemaligen Machthaber Baschar al-Assad verbündet war, in den Jahren 2012 bis 2015 in Damaskus an der Misshandlung und Versklavung von Zivilisten sowie an Plünderungen beteiligt, so die Begründung des Urteils.

Zivilisten zur Arbeit an der Front gezwungen 

Die Miliz arbeitete mit einer Abteilung des militärischen Geheimdienstes zusammen, um oppositionelle Bestrebungen gewaltsam zu unterdrücken. Während des syrischen Bürgerkriegs verlief die Frontlinie durch den Stadtteil Al-Tadamon. Der Angeklagte ließ an Kontrollpunkten willkürlich Zivilisten festnehmen, die dann Sandsäcke für die Regierungstruppen tragen mussten, manchmal sogar unter Beschuss.

Das Gericht betrachtete die Zwangsarbeit als Versklavung. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters berichteten mehrere Opfer, die als Zeugen im Prozess aussagten, von Misshandlungen durch den Angeklagten. Er missbrauchte seine Position im Stadtteil, um sich in Läden von eingeschüchterten Besitzern kostenlos zu bedienen. Mehr als 25 Zeugen wurden vom Gericht angehört. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.

In Bremer Asylunterkunft von Mitbewohner erkannt

Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, dass der Angeklagte elf Jahre im Gefängnis verbringt. Die Verteidiger des 47-Jährigen hatten hingegen Freispruch gefordert. Laut Gerichtsangaben war der Angeklagte im Februar 2016 nach Deutschland gereist und hatte einen Asylantrag gestellt.

Ein Bewohner aus Syrien in einer Unterkunft identifizierte ihn und meldete ihn. Am 2. August des vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in Bremen verhaftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa