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Ausgangssperre für Ungeimpfte

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz wieder einen neuen Höchstwert erreicht wird nun zu drastischen Mitteln gegriffen.

Foto: Symbolbild von depositphots

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz wieder einen neuen Höchstwert erreicht wird nun zu drastischen Mitteln gegriffen.

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Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich für eine unbestimmte Vielzahl von Personen angeordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen.

Zur Unterscheidung von Ausgangssperren mit ausnahmslosem Ausgehverbot und der Situation, in der es (weitreichende) Möglichkeiten gibt, das Haus zu verlassen, sprechen die österreichische Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie von Ausgangsbeschränkungen.

Diese sprachliche Differenzierung wurde in Folge von anderen Bundesländern übernommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof differenzierte ähnlich in einer Entscheidung.

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Nach knapp zwei Jahren Pandemie sollte man eigentlich denken, dass die Maßnahmen nicht härter, sondern schwächer werden. Die aktuellen Zahlen stellen die Politik jedoch wieder vor großen Herausforderungen.

In vielen Regionen des Landes werden die Maßnahmen wieder verschärft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz, zwei Tage hintereinander, eine bestimmte Marke knackt. Kommt es soweit, soll eine Ausgangssperre dabei helfen.

Kreis Ludwigsburg: Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Tage hintereinander überschritten wurde, folgt eine erneute Ausgangssperre.

Die Corona-Inzidenz ist auch im Kreis Ludwigsburg auf über 700 gestiegen, die zweite Alarmstufe ist überschritten. Nicht-Genesene und vor allem ungeimpfte Personen dürfen ihr Zuhause nicht mehr verlassen.

Im Kreis Ludwigsburg erreichte man eine Sieben-Tage-Inzidenz von 639,3 am Freitag und 758,6 am Samstag. Somit knackte der Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die 500er-Marke. In diesem Fall sieht das Land wieder Ausgangsbeschränkungen für bestimmte Persongruppen.

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Für nicht Genesene und nicht Geimpfte gilt ab sofort zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Sie dürfen das Haus nur verlassen, wenn ein bestimmter Grund vorliegt.

„Die neuen Höchstwerte der Inzidenz zeigen, wie stark sich die hochansteckende Omikron-Variante des Corona-Virus zurzeit ausbreitet – mit Impfungen und Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Personen müssen wir dem entgegen steuern. Ich hoffe, dass wir auf diese Weise die fünfte Welle in absehbarer Zeit brechen und eine Überlastung unserer Krankenhäuser verhindern können“, äußerte sich Landrat Dietmar Allgaier.

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Als „triftigen Grund“ zählt laut der LKZ:

✔️ die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

✔️ der Besuch von Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen.

✔️ Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

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✔️ Veranstaltungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.

✔️ Veranstaltungen und Sitzungen der Organe und Gremien der Legislative, Judikative, Exekutive und der kommunalen Selbstverwaltung,

✔️ Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz (Demonstrationen).

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✔️ Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

✔️ die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten einschließlich Ausbildung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie der ehrenamtlichen Teilnahme an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

✔️ Besuch von Ehe- und Lebenspartnern,

✔️ Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.

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✔️ Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

✔️ Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen.

✔️ Gassi gehen oder Füttern von Tieren im Stall.

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Aufgehoben werden die Ausgangsbeschränkungen erst dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Ludwigsburg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt.

nf24