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Anwälte von Diddy fordern Namen der Opfer herauszugeben

Die Verteidigung argumentiert, dass ohne die Namen keine effektive Verteidigung möglich sei. Die Staatsanwaltschaft verweigert die Herausgabe aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes.

Immer mehr Frauen und Männer erheben schwere Vorwürfe gegen Sean "Diddy" Combs.
Foto: Andrea Raffin/Shutterstock.com

Die Anwälte des inhaftierten Musikers Sean „Diddy“ Combs (54) scheinen nun eine offensivere Strategie zu verfolgen. Laut übereinstimmenden Berichten aus den USA bemüht sich das Anwaltsteam des Rappers, die Identitäten der mutmaßlichen Opfer im Strafverfahren herauszufinden. Bisher weigert sich die Bundesstaatsanwaltschaft, die echten Namen preiszugeben, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen und zu verhindern, dass die Klägerinnen und Kläger unter Druck geraten.

Dazu reichten Diddys Anwälte am Dienstag entsprechende Dokumente ein, wie unter anderem „TMZ“ berichtet. Ein Bundesrichter soll die Staatsanwaltschaft demnach anweisen, die Namen herauszugeben, damit die Verteidigung sich überhaupt erst konkret mit den Vorwürfen auseinandersetzen könne. Andernfalls, so das Argument von Diddys Team, könne man eine vernünftige Verteidigung überhaupt nicht organisieren. Dem Rapper wird zigfach vorgeworfen, zahlreiche Männer und Frauen „missbraucht, bedroht und genötigt“ zu haben, um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen. Teilweise soll es sich bei den Opfern auch um Minderjährige handeln.

Ist „Opfer 1“ Diddys Ex-Freundin Cassie?

In den Dokumenten steht auch, dass Diddy nur dann „umfangreiche Beweise“ vorlegen könne, wenn er die Namen kenne, die die „Interaktionen mit den angeblichen Opfern“ als „einvernehmlich“ belegen würden. Die Behörden sollen nun endlich genau benennen, wer „nicht einvernehmliche Handlungen“ durch Combs vor Gericht und den Strafverfolgungsbehörden vorbringen würde.

In der 14-seitigen Anklageschrift ist bislang nur von „Opfer 1“, „Opfer 2″, Opfer 3“, usw. die Rede. Medien spekulieren, dass es sich beim „Opfer 1“ um seine Ex-Freundin Cassie (38) handeln solle. Auch Diddys Anwälte gehen aufgrund der Zeugenaussagen davon aus, dass es sich bei „Opfer 1“ um die Musikerin handelt. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme von „TMZ“ bezüglich der Klarnamen bislang ab.

Seit September befindet sich Diddy in Untersuchungshaft in einem Gefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn. Das Gericht hat mehrmals eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Der Prozessbeginn ist für Mai 2025 geplant. Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass der Musiker vor dem Prozess noch freikommt. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen.

spoton