Der ehemalige UFC-Star muss über 248.000 Euro zahlen wegen eines schweren sexuellen Übergriffs. Trotz der Verurteilung beteuert McGregor seine Unschuld und plant Berufung.
Conor McGregor zu hoher Schadenersatzzahlung verurteilt
Der irische Mixed-Martial-Arts-Kämpfer Conor McGregor (36) galt früher als bedeutender Star der UFC. Der frühere Champion der Ultimate Fighting Championship ist jetzt vor einem Gericht in Dublin wegen eines schweren sexuellen Übergriffs zu einer beträchtlichen Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Ende 2018 Nikita Hand in einem Hotel in der irischen Hauptstadt vergewaltigt zu haben.
Dem Bericht der britischen BBC zufolge hat das Gericht McGregor in dem Zivilprozess dazu verurteilt, mehr als 248.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Nach etwa sechs Stunden Beratung kam die Jury zu dem Schluss, dass der Sportler Hand vergewaltigt hat.
Verurteilter Conor McGregor schüttelt mit dem Kopf
McGregor wurde laut Bericht von seiner Partnerin Dee Devlin (37) und seinen Eltern zum Gerichtstermin begleitet. Er bestritt die Vorwürfe und betonte, dass der Sex mit der Frau einvernehmlich gewesen sei. Bei der Verkündung des Urteils schüttelte er dem Bericht zufolge den Kopf. Auf der Social-Media-Plattform X erklärte der Kämpfer, dass er “gegen die heutige Entscheidung Berufung einlegen” werde. Er befinde sich nun bei seiner Familie und wolle sich auf die Zukunft konzentrieren.
I will be appealing today’s decision. The judge’s instruction and the modest award given was for assault, not for aggravated or exemplary damages. I am disappointed that the jury did not hear all the evidence that the DPP reviewed. I am with my family now, focused on my future.…
— Conor McGregor (@TheNotoriousMMA) November 22, 2024
Hand bedankte sich demnach vor Reportern unterdessen für die Unterstützung, die sie erhalten habe. Sie fügte an: “Ich möchte [meiner Tochter] Freya und allen anderen jungen Mädchen und Jungen zeigen, dass man für sich selbst eintreten kann, wenn einem etwas zustößt, egal, wer die Person ist, und dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird.”