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Gericht lehnt Freilassung von Sean „Diddy“ Combs erneut ab

Sean „Diddy“ Combs wird nicht aus der Haft entlassen, nachdem seine Anwälte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt hatten. Eine stellvertretende Staatsanwältin sprach davon, Combs „nicht beim Wort nehmen“ zu können.

Die von Sean "Diddy" Combs' Anwälten eingelegte Berufung scheiterte am Mittwoch.
Foto: imago/UPI Photo / JASON SZENES

Sean „Diddy“ Combs (54) wird bis zu seinem Prozess in Haft bleiben. Dieses Urteil wurde am Mittwoch (18. September) von einem Bundesrichter in Manhattan, New York City, gefällt. Zuvor hatten Combs‘ Anwälte erneut Berufung eingelegt. Nach einer ersten Anhörung am Dienstag lehnte laut einem Bericht von „Deadline“ am Mittwoch ein weiterer Richter ab, den Rapper unter bestimmten Bedingungen freizulassen. Es wurde vorgeschlagen, eine Kaution in Höhe von 50 Millionen US-Dollar (umgerechnet etwa 44,7 Millionen Euro) zu hinterlegen und regelmäßige Drogentests durchzuführen. Außerdem wäre Combs unter Hausarrest gestellt worden. Darüber hinaus sah der Vorschlag der Verteidigung vor, dass Combs keinen weiblichen Besuch mehr empfängt.

Vorschlag stieß auf taube Ohren

Mittelpunkt der fast zweistündigen Anhörung sei die von Combs ausgehende Bedrohung und seine wiederholte „Behinderung der Justiz“ gewesen. „Die unbestreitbaren Beweise machen deutlich, dass man den Angeklagten nicht beim Wort nehmen kann“, habe die schon in die Anhörung am Dienstag involvierte stellvertretende Staatsanwältin verkündet.

Combs‘ Anwalt habe im Gerichtssaal versprochen, Sicherheitsleute würden den Musikmogul nach einer Freilassung begleiten. Diese würden ihn von Treffen mit Personen außerhalb seiner Familie und seiner Anwälte abhalten. Bei der Sicherheitsfirma handele es sich um Sage Intelligence, die unter der Leitung von Herman Weisberg (58) steht. Dieser wurde unter anderem im Fall des Filmproduzenten Harvey Weinstein (72) engagiert. Wie Combs‘ Hauptverteidiger Marc Agnifilo zusätzlich betonte, werde Combs im Fall einer Freilassung kein Handy und Internet zur Verfügung stehen.

Combs bleibt somit weiterhin in Haft. Der Musiker hatte am Dienstag auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Wie „CNN“ berichtete, falle die nächste Anhörung auf Mittwoch, den 9. Oktober. Der Verteidiger des Rappers werde erneut Einspruch einlegen, sagte er dem Sender. „Ich werde ihn keinen Tag länger als nötig im Gefängnis sitzen lassen“, verdeutlichte Agnifilo seine Haltung. Weiter bezeichnete er ihn als „stoischen Typ“, der „in seinem Leben schon viel durchgemacht“ habe.

Festnahme ereignete sich nach Durchsuchungen und Vorwürfen

Am Abend des 16. Septembers wurde Combs in einem Hotel in Manhattan verhaftet. Einen Tag später veröffentlichte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Laut Medienberichten wird Combs Sexhandel, organisierte Kriminalität und die Beförderung zur Ausübung der Prostitution vorgeworfen. Im November 2023 beschuldigte ihn seine ehemalige Freundin Casandra „Cassie“ Ventura (38), sie missbraucht und am Sexhandel teilgenommen zu haben.

Darauf folgten Durchsuchungen von Combs‘ Anwesen in Miami und Los Angeles am 25. März 2024. Im Mai verbreitete sich ein Video im Internet, in dem Combs Ventura in einem Hotelflur angreift. In einem mittlerweile gelöschten Instagram-Video entschuldigte sich der Rapper und sprach davon, „die volle Verantwortung“ für sein Verhalten zu übernehmen.

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