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Griechische Ex-Royals beantragen Staatsbürgerschaft

Mitglieder der ehemaligen griechischen Königsfamilie haben die republikanische Regierung offiziell anerkannt. Nun streben sie die griechische Staatsbürgerschaft an und nehmen den Namen "De Grece" an.

Mitglieder der ehemaligen griechischen Königsfamilie bei einer Beerdigung in Athen im August 2024.
Foto: ddp/abaca press

Ein halbes Jahrhundert nach der Abschaffung der Monarchie in Griechenland haben Mitglieder der früheren griechischen Königsfamilie anscheinend die griechische Staatsbürgerschaft beantragt und das republikanische Regierungssystem des Landes offiziell anerkannt. Dies berichtet die britische Zeitung “The Guardian”.

Der frühere König Konstantin II. (1940-2023) und seine Familienangehörigen verloren die griechische Staatsbürgerschaft. Der Grund dafür war ein Streit über früheren königlichen Besitz und die Behauptung, er habe sich geweigert, seinen Nachkommen das Recht auf den griechischen Thron zu verweigern.

Neuer Nachname

Ein Sprecher des griechischen Innenministeriums teilte der britischen Tageszeitung mit, dass die Angehörigen des im Jahr 2023 verstorbenen Königs am Donnerstag, den 19. Dezember, ein Dokument unterzeichnet haben. In diesem erkennen sie die republikanische Regierung an und nehmen den neuen Nachnamen “De Grece” an, was auf Französisch “von Griechenland” bedeutet.

Die offiziellen Stellen haben nicht bekannt gegeben, welche Familienmitglieder genau die griechische Staatsbürgerschaft beantragen. Griechische Medien berichten jedoch, dass es sich vermutlich um die fünf Kinder von Konstantin II. und Anne-Marie von Dänemark (78) – Alexia (59), Pavlos (57), Nikolaos (55), Theodora (41) und Philippos (38) – sowie um fünf Enkelkinder handelt.

Entscheidung über Staatsbürgerschaft steht noch aus

Der Zeitung zufolge muss die Entscheidung bezüglich der Staatsbürgerschaft jetzt im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor man Ausweisdokumente beantragen kann. Politiker aus linken Oppositionsparteien übten zwar Kritik an der Namenswahl, da im griechischen Namensrecht der Zusatz “von” nicht existiert, zweifelten jedoch nicht das Recht auf Staatsbürgerschaft an.

Konstantin II. regierte von 1964 bis 1973 als letzter König der Hellenen. Die Monarchie wurde in Griechenland nach einem Referendum im Dezember 1974 abgeschafft, bei dem sich die Bevölkerung mit großer Mehrheit für eine republikanische Verfassung entschied. Der König lebte danach viele Jahre im Exil und bekam einen dänischen Reisepass, bevor er 2013 als Privatperson nach Griechenland zurückkehrte und das fast 40 Jahre alte Referendum anerkannte.

Im Rahmen eines Rechtsstreits über das frühere königliche Anwesen, das mittlerweile dem Staat gehört, wurde den Familienmitgliedern 1994 die Staatsbürgerschaft entzogen und der Nachname Glücksburg zugeteilt, da Konstantin väterlicherseits aus dem Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg stammt. Die Familie lehnte jedoch die Annahme des Namens ab und lebte praktisch ohne Nachnamen.

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