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Grönemeyer verbietet Songnutzung im Wahlkampf von Merz

Sein Anwalt bestätigte, dass die Nutzung des Liedes "Zeit, dass sich was dreht" untersagt ist. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen gelöscht werden.

Herbert Grönemeyer geht einen ähnlichen Schritt wie seine Kolleginnen und Kollegen, die nicht möchten, dass ihre Werke für den US-Wahlkampf genutzt werden.
Foto: imago/Future Image

Viele Musikerinnen und Musiker haben Donald Trump (78) in den letzten Wochen und Monaten untersagt, ihre Lieder für seinen Wahlkampf zu verwenden. Ähnliches geschieht nun auch in Deutschland. Herbert Grönemeyer (68) lässt nicht zu, dass sein Song “Zeit, dass sich was dreht” im Wahlkampf von Friedrich Merz (68) genutzt wird. Dies wurde von seinem Anwalt, Christian Schertz, der dpa bestätigt.

Laut des Berichts hat Grönemeyer in einem Schreiben an die CDU und die Junge Union gefordert, dass das Lied nicht für Wahlwerbung der Partei genutzt, öffentlich aufgeführt oder auf andere Weise verbreitet werden solle. Bereits online verbreitete Inhalte müssten entfernt werden, und es werde sich vorbehalten, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen. Während des Deutschlandtages der CDU-/CSU-Jugendorganisation in Halle spielte die Junge Union den Song im Oktober in einer neuen Version von Grönemeyer und $oho Bani (25), als Merz die Bühne betrat.

Auch $oho Bani wehrt sich gegen Nutzung des Liedes

Grönemeyers Lied löste während der WM 2006 Fußballfieber in Deutschland aus. Anlässlich der Heim-EM erreichte die im Februar veröffentlichte Neuauflage des Songs von $oho Bani, Ericson und Grönemeyer zum ersten Mal den ersten Platz der Single-Charts. Laut Sony Music Germany war die neue Version jedoch nicht als EM-Hit gedacht. Der Grund für die Veröffentlichung sei eine Mitteilung zufolge “die angespannte politische Lage in Deutschland” gewesen.

In einer Instagram-Story kommentierte $oho Bani bereits im Oktober die Verwendung des Songs durch die Junge Union. Er teilte einen Ausschnitt vom Merz-Einlauf beim Deutschlandtag. Dazu schrieb er: “Wenn ihr weiter meinen Song auf Friedrich Merz’ Veranstaltungen benutzt, werde ich rechtliche Schritte einleiten.”

Dass Künstlerinnen und Künstler die Nutzung ihrer Musik bei Wahlkampfveranstaltungen untersagen, war zuletzt insbesondere in den USA verstärkt vorgekommen. Unter anderem die White Stripes hatten geklagt. Sänger Jack White (49) hatte das Ganze auf Instagram mit den Worten “Diese Maschine verklagt Faschisten” kommentiert. Beyoncé (43) habe laut Medienberichten mit einer Unterlassungsklage gedroht. ABBA oder auch Céline Dion (56) hatten dazu aufgefordert, ihre Lieder nicht zu nutzen.

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