Ein prominenter Name sorgt für Aufmerksamkeit im Hamburger Wohnungsmarkt: Die Tochter von Wimbledon-Sieger Michael Stich will eine Mieterin wegen Eigenbedarfs aus ihrer Wohnung kündigen. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt.
Hamburg: Tochter von Tennis-Legende Michael Stich kündigt Rentnerin wegen Eigenbedarfs

In Hamburg ist ein Mietstreit mit prominenter Verbindung anhängig. Die Tochter von Michael Stich hat einer Mieterin gekündigt und beruft sich dabei auf Eigenbedarf.
Kündigung mit Verweis auf eigene Nutzung
Nach Angaben im Verfahren macht die Eigentümerin geltend, die Wohnung künftig selbst bewohnen zu wollen. Das deutsche Mietrecht erlaubt eine Kündigung, wenn Vermieter oder enge Familienangehörige die Immobilie für eigene Wohnzwecke benötigen.
Die betroffene Mieterin lebt seit längerer Zeit in der Wohnung und widersetzt sich der Kündigung. Sie beruft sich auf persönliche und soziale Gründe und hält den Eigenbedarf für nicht ausreichend begründet.
Gericht prüft Rechtmäßigkeit
Das zuständige Gericht muss nun prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sind. Dabei werden sowohl das Eigentumsrecht der Vermieterin als auch mögliche Härtefallregelungen zugunsten der Mieterin berücksichtigt.
In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt führen Eigenbedarfskündigungen regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen.
Entscheidung steht noch aus
Eine endgültige Entscheidung im Verfahren liegt bislang nicht vor. Das Gericht wird klären, ob die Kündigung wirksam ist oder ob die Mieterin weiterhin in der Wohnung bleiben darf.








