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Heino setzt rechtliche Schritte gegen die AfD wegen Nutzungsrechts seines Namens in Wahlwerbung.

Heino geht rechtlich gegen die AfD vor. Der Sänger sieht sich durch die unautorisierte Nutzung seines Namens in der Wahlwerbung in seinen Rechten verletzt.

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Heino verklagt die AfD wegen Wahlwerbung mit seinem Namen
Stefan Brending (2eight) via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)

Der bekannte Volkssänger Heino setzt sich zur Wehr gegen die unautorisierte Verwendung seines Namens durch die AfD im Rahmen ihrer Wahlkampagne. Ohne seine Zustimmung wurde in sozialen Medien mit seinem Namen und einem seiner bekannten Lieder für einen Landratskandidaten der AfD geworben.

In Reaktion auf diese Vorgehensweise hat Heino nun rechtliche Schritte eingeleitet und fordert von der Partei ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro. Dies geschieht, um sich gegen die unrechtmäßige Aneignung seiner Person und seines künstlerischen Schaffens zur Wehr zu setzen.

Heino, der für seine markante Stimme und seine zahlreichen Hits bekannt ist, sieht sich durch die Verwendung seines Namens in einem politischen Kontext in seiner Integrität verletzt. Er betont, dass er nicht mit der politischen Agenda der AfD in Verbindung gebracht werden möchte und fordert daher eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden.

Die rechtlichen Schritte von Heino sind ein deutliches Zeichen dafür, dass Künstler ihre Rechte und ihre öffentliche Wahrnehmung ernst nehmen und sich gegen Missbrauch zur Wehr setzen.

Bildquelle: Stefan Brending (2eight) via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)

TS