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Jérôme Boateng: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Fußballprofi wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München I hält die Geldstrafe von 200.000 Euro offenbar für zu milde.

Jérôme Boateng vor Gericht am 19. Juli.
Foto: imago images/Sven Simon/Frank Hoermann

Etwa eine Woche nachdem in einem Prozess gegen Jérôme Boateng (35) ein Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung ergangen war, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Fußballprofi war unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verwarnt worden.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur spot on news bestätigte die Pressestelle für Strafsachen am Oberlandesgericht München, “dass die Staatsanwaltschaft München I Revision gegen das Urteil eingelegt hat”. Eine Begründung der Revision erfolge erst nach Zustellung des Urteils, weshalb man derzeit keine Angaben dazu machen könne.

Boateng darf sich nichts zuschulden kommen lassen

Am 19. Juli wurde Boateng vom Landgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Eine frühere Partnerin hatte dem Fußballweltmeister vorgeworfen, sie 2018 während eines Urlaubs angegriffen und beleidigt zu haben. Boateng hatte die Anschuldigungen bestritten. Das Gericht hatte ihn am vergangenen Freitag zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro auf Bewährung verurteilt.

Boateng muss diese Strafe jedoch nicht zahlen, solange er sich an bestimmte Auflagen hält. Die Richterin sagte zum Urteil, dass der Vorwurf des “notorischen Frauenschlägers” gegen den Fußballstar im Verfahren nicht bestätigt worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor im Prozess eine Summe von 1,2 Millionen Euro gefordert. Möglicherweise hielt sie die ausgesprochene Verwarnung für zu milde und entschied sich deshalb für eine Revision.

spoton