Der Popstar musste sich nur wegen eines Verkehrsverstoßes verantworten. Nun droht ihm lediglich eine Geldstrafe von 300 bis 500 Dollar.
Justin Timberlake entgeht Gefängnisstrafe nach DWI-Vorfall
Er ist wieder auf dem richtigen Weg: Fast drei Monate nach seiner Verhaftung wegen Trunkenheit am Steuer am 18. Juni hat Justin Timberlake am Mittwoch, den 11. September, eine Vereinbarung mit dem Richter getroffen. In seinem DWI-Fall (Fahren im betrunkenen Zustand) soll er laut „TMZ“ eine Abmachung getroffen haben, die weder Trunkenheit am Steuer noch eine Straftat umfasst.
Der 43-jährige Musiker, der sich derzeit auf einer großen Welttournee befindet, hat nur einen Verkehrsverstoß eingeräumt. Der Anwalt des Sängers, Edward Burke Jr., und die Staatsanwaltschaft haben den zuständigen Richter davon überzeugt, einer Einigung zuzustimmen: Die Anklage wegen Trunkenheit am Steuer wird offiziell fallengelassen, stattdessen muss sich der Popstar wegen Fahrens unter Beeinträchtigung verantworten.
Die Strafe ist wesentlich geringer, sodass dem Sänger nur eine Geldstrafe von 300 bis 500 Dollar droht. Der Richter soll die genaue Höhe der Geldstrafe während einer Anhörung am Freitag, dem 13. September, festlegen, wenn die Vereinbarung offiziell vor Gericht verhandelt wird.
Ein bedeutender Erfolg für Justin, dem nach seiner Festnahme in Sag Harbor auf Long Island eine maximale Strafe von bis zu einem Jahr Haft bevorstand.
Der Führerschein ist trotzdem vorerst weg
Timberlake wurde im Juni in den Hamptons verhaftet, nachdem er ein Stoppschild übersehen und nicht auf der rechten Straßenseite geblieben sein soll. Bei einer Anhörung vor einem US-Gericht plädierte der Sänger auf „nicht schuldig“, wie mehrere US-Medien berichteten. Er sei nicht betrunken gewesen, sondern habe lediglich einen Martini getrunken, laut Aussage.
Die Fahrerlaubnis wurde dem zweifachen Vater dennoch entzogen. Laut „TMZ“ handelt es sich dabei um ein Standardverfahren, da er einen Alkoholtest verweigerte, nachdem er angehalten worden war. In New York führt die Verweigerung eines Alkoholtests zu einer automatischen Sperre der Lizenz für ein Jahr.