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Melanie Müller im “Hitlergruß”-Prozess zu Geldstrafe verurteilt

Das Urteil gegen Melanie Müller im “Hitlergruß”-Prozess ist gefallen. Die Strafe fällt Berichten zufolge höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert aus.

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Melanie Müller war zur Urteilsverkündung persönlich vor Gericht erschienen.
Foto: imago/Christian Grube / ARCHEOPIX/GRUBE

Das Amtsgericht Leipzig hat im Prozess wegen des Hitlergrußes gegen die Partysängerin Melanie Müller (36) ein Urteil gefällt. Laut übereinstimmenden Medienberichten verhängte der Richter am Freitag, dem 23. August, eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro gegen Müller, was insgesamt 80.000 Euro ergibt. Das Urteil umfasst auch ein Drogendelikt aus dem letzten Jahr.

Zur Verkündung des Urteils erschien die 36-Jährige persönlich vor Gericht. Dieses sei jedoch noch nicht rechtskräftig, wie unter anderem “Zeit Online” berichtet. Den Berichten zufolge sei das Gericht mit der verhängten Strafe deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese habe lediglich 95 Tagessätze à 60 Euro (insgesamt 5.700 Euro) gefordert. Müllers Strafverteidigung hatte hingegen in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.

Diese Vorwürfe stehen im Raum

Melanie Müller wird vorgeworfen, während eines Auftritts im September 2022 mehrmals den Arm zu der verfassungswidrigen und rechtsradikalen Geste erhoben zu haben. Sie selbst bestreitet dies und beteuert, sich nicht “im rechtsradikalen Umfeld” zu bewegen. Zudem steht der Vorwurf gegen sie im Raum, “an einem Tag im August 2023 unerlaubt Betäubungsmittel in ihrem Besitz gehabt zu haben”, zitierte die “Bild”-Zeitung Anfang dieses Jahres den zuständigen Oberstaatsanwalt.

Das Zeigen der rechtsextremen Geste ist in Deutschland gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verboten und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

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