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Spanische Justiz widerspricht Ulmen-Anwalt

Die spanische Justiz widerspricht den Aussagen von Christian Ulmens Anwälten zur Aussetzung des Verfahrens gegen ihn. Die Entscheidung über die Zuständigkeit zwischen Deutschland und Spanien steht bevor, während die Vorwürfe gegen Ulmen weiterhin im Raum stehen.

Spanische Justiz widerspricht Ulmen-Anwalt
Webvideopreis Deutschland via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Im Rechtsstreit zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen gibt es neue Entwicklungen, die die spanische Justiz betreffen. Eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Palma de Mallorca hat kürzlich eine zentrale Aussage von Ulmens Anwälten zurückgewiesen. Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt, und in den kommenden Tagen wird entschieden, wo es fortgeführt wird.

Die Sprecherin erklärte, dass im spanischen Recht keine gesetzliche Vorschrift existiere, die eine notarielle Erklärung erfordere. Diese Information wurde zuerst von verschiedenen Medien veröffentlicht.

Am Freitag hatten Ulmens Anwälte in einer Stellungnahme behauptet, dass die Bearbeitung des Falls auf Mallorca aufgrund des Fehlens einer solchen Erklärung von Fernandes ausgesetzt sei. Diese Behauptung wurde jedoch von der Gerichtssprecherin als falsch bezeichnet, auch wenn die Aussetzung des Verfahrens bestätigt wurde.

Fehlerhafte Angaben und Klärung der Zuständigkeit

Am Montagabend korrigierte Ulmens Anwalt Christian Schertz die vorherigen Angaben. Er erklärte, dass den spanischen Kollegen ein Fehler unterlaufen sei. Die Verzögerung sei vielmehr darauf zurückzuführen, dass noch geprüft werde, ob das Verfahren in Spanien oder Deutschland fortgeführt werden soll. Trotz mehrfacher Bestätigung habe eine erneute Überprüfung ergeben, dass die ursprünglichen Angaben nicht korrekt waren.

Wo soll das Verfahren stattfinden?

Der aktuelle Stillstand im Verfahren hängt ausschließlich mit der Frage der Zuständigkeit zusammen. Beide Beteiligten sind Deutsche, was den Streitpunkt darstellt: Wo haben sich die mutmaßlichen Taten ereignet? Während eine Zuständigkeit in Deutschland in Betracht gezogen wird, fordert die Gegenseite ein Verfahren in Spanien. Eine Entscheidung darüber soll in den nächsten Tagen fallen.

Nach Angaben der Kanzlei „Schertz Bergmann Rechtsanwälte“, die Ulmen vertritt, stellt die spanische Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca offiziell ihre Zuständigkeit infrage und beantragt die Übertragung des Falls an deutsche Behörden. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass sie nicht für die vorliegenden Sachverhalte zuständig sei.

Vorwürfe gegen Christian Ulmen

Im Gegensatz dazu äußerte der Strafverteidiger von Fernandes, dass alle Delikte in Spanien untersucht werden müssten. Die mutmaßlichen Taten sowie die Wohnsitze der Beteiligten in Spanien rechtfertigten ein Verfahren dort. Der Vorwurf, Fernandes habe keine notarielle Erklärung abgegeben, bezeichnete er als reine Verteidigungsstrategie.

Fernandes hatte Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Ihr Vorwurf lautet, Ulmen habe in sozialen Medien täuschend echte Fakeprofile von ihr erstellt und darüber hunderte Männer kontaktiert. Er soll sich als Fernandes ausgegeben und mit mehreren Männern sexuelle Gespräche geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung, da die Vorwürfe bislang nicht gerichtlich bestätigt wurden.

Bildquelle: Webvideopreis Deutschland via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Ronny Winkler