In den 1960er Jahren engagierte sich Peschel-Gutzeit vehement für die Einführung des Rechts auf Teilzeitarbeit und die Förderung von Familienurlaub. Die renommierte Juristin und aktive Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) verstarb im stolzen Alter von 90 Jahren.
SPD-Politikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit ist tot
Die frühere Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Lore Maria Peschel-Gutzeit, ist verstorben. Laut einem Sprecher der SPD, der sich auf die Anwaltskanzlei Peschel-Gutzeit, Fahrenbach & Breuer beruft, verstarb die renommierte SPD-Politikerin bereits am vergangenen Samstag. Sie erreichte das beeindruckende Alter von 90 Jahren.
Senatorin in Hamburg und Berlin
Peschel-Gutzeit gab an, dass sie erst im Jahr 1988, nach einer langen Karriere im Justizdienst, der SPD beitrat. Ihr Hauptanliegen war es, insbesondere die Rechte der Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Die Hamburger SPD-Landesvorsitzenden Melanie Leonhard und Nils Weiland schrieben zu ihrem Tod: „Vieles von dem, was sie gegen erhebliche Widerstände erreicht hat, ist heute selbstverständlich und nicht mehr wegzudenken – wie beispielsweise das Recht auf Teilzeitarbeit und Familienurlaub.“
Der Deutsche Juristinnenbund betonte ebenfalls ihre herausragenden Leistungen: „Ihr Verdienst liegt in der Einführung von Teilzeitarbeit und Familienurlaub im Beamtenrecht im Jahr 1968, die als ‚Lex Peschel‘ in die Geschichtsbücher eingegangen ist.“ Maria Wersig, die derzeitige Vorsitzende des Juristinnenbunds, ehrte Peschel-Gutzeit als „eine entschlossene und unermüdliche Verfechterin der Gleichberechtigung von Frauen“.
Peschel-Gutzeit bekleidete das Amt der Justizsenatorin in den beiden Stadtstaaten von 1991 bis 2001. Zuerst in Hamburg, dann in Berlin und schließlich erneut in Hamburg. Vor ihrer politischen Karriere als Justizsenatorin war sie über drei Jahrzehnte lang von 1960 bis 1991 als Familienrichterin in Hamburg tätig. Dort erreichte sie 1984 die Position der ersten Senatspräsidentin am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG).