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Trumps Wahlbetrugsverfahren vor Aus: Anklage will Verfahren einstellen

Nachdem bereits fraglich ist, ob Donald Trump in seinem Schweigegeldprozess einer Strafe zugeführt wird, soll auch sein Strafverfahren wegen versuchten Wahlbetrugs eingestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Donald Trump beantragt.
Foto: imago images/UPI Photo/John Angelillo

Donald Trump (78) wird beschuldigt, versuchten Wahlbetrug begangen zu haben. Der zukünftige US-Präsident wird in dieser Angelegenheit jedoch wahrscheinlich nichts zu befürchten haben. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Strafverfahren einzustellen. Sonderermittler Jack Smith begründete den Antrag damit, dass das US-Justizministerium seit vielen Jahren keine amtierenden Präsidenten strafrechtlich verfolgen möchte. Trump gewann die letzte Präsidentschaftswahl gegen Kamala Harris (60) und wird seine zweite Amtszeit am 20. Januar beginnen.

Der Sturm aufs Kapitol und die mögliche Begnadigung

Bei der Präsidentschaftswahl 2020 verlor Trump gegen Joe Biden (82). Am 6. Januar 2021 stürmten Anhängerinnen und Anhänger von Trump, der zu diesem Zeitpunkt noch Präsident war, aber bereits abgewählt wurde, das Kapitol in Washington, D.C. Trump hatte zuvor versucht, das Ergebnis der Wahl zu ändern.

Einem Bericht der “Washington Post” zufolge gibt es theoretisch die Möglichkeit, das Verfahren nach Trumps zweiter Amtszeit erneut aufzunehmen. Rechtsexperten meinen jedoch, dass der 78-Jährige sich selbst begnadigen könnte, während er im Weißen Haus ist. Damit wäre die Angelegenheit endgültig beendet.

Im Schweigegeldprozess, der Donald Trump und die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels (45) betrifft, bleibt es unklar, ob der designierte US-Präsident noch zur Rechenschaft gezogen wird. Der Politiker und Unternehmer wurde im Mai als erster Ex-Präsident in der Geschichte der USA wegen einer Straftat verurteilt. Eine Jury befand es für erwiesen, dass er vor seinem ersten Wahlsieg 2016 eine Schweigegeldzahlung mit gefälschten Geschäftsdokumenten verschleiern wollte und in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden wurde. Die Verkündung des Strafmaßes wurde jedoch kürzlich auf unbestimmte Zeit verschoben. Wird nach dem Beginn seiner zweiten Amtszeit noch eine Strafe verhängt?

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