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Aldi, Lidl & Rewe: Betrug? Verbraucherschützer warnen Supermarkt-Kunden

Betrug im Supermarkt? Beschwerden häufen sich! Kunden, die nach dem Einkauf ihren Kassenbon kontrollieren, erleben böse Überraschung.

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Betrug bei Aldi & Co. Kassenbon Preisauszeichnung
Foto: unsplash.com

Betrug im Supermarkt? Der Verbraucherschutz warnt vor dreister Masche bei Aldi, Rewe & Co. Nach dem Einkauf den Kassenbon zu kontrollieren kann zu einer bösen Überraschung führen. Das raten die Verbraucherzentralen betroffenen Kunden!

Die fortschreitende Inflation lässt die Preise weiter an steigen. Haushaltsprodukte und auch Lebensmittel werden immer teurer. Oft kommen die Mitarbeiter´innen der Supermärkte und Discounter nicht mehr hinterher, die Preisschilder am Regal immer tagesaktuell neu auszuzeichnen.

Kundinnen und Kunden der Discounter-Ketten greifen immer häufiger zu rabattierten Schnäppchen im Supermarkt-Regal. Doch wenn dann nach dem Einkauf der Kassenbon kontrolliert wird, fühlen sich Kunden regelmäßig um ihren erhofften Rabatt betrogen. Discounter-Kunden beschweren sich in letzter Zeit regelmäßig über unterschiedliche Preise am Supermarkt-Regal und an der Kasse.

Die Verbraucherzentrale hat schon mehrere Beschwerden zu diesem Thema erhalten. Aufgebrachte Kunden melden, dass sie in einigen Supermärkten deutlich mehr bezahlen, als am Regal angegeben wurde. Die Differenz zwischen dem Preisschild am Regal und dem tatsächlich an der Kasse bezahlten Preis lag teilweise bei über 30 Prozent. Die Preisunterschiede gehen oft zu Lasten der Kunden.

Falsche Preisauszeichnung – Schwerer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen

Bewusste falsche Preisauszeichnungen sind illegal und können zu hohen Geldstrafen führen. Allerdings sieht die Verbraucherzentrale aktuell keine bewusste Betrugsmasche der Händler. Auf ihrer Seite schreiben die Verbraucherschützer: „Natürlich kann es einmal dazu kommen, dass das Preisschild am Regal etwas zu spät gewechselt wird, aber das darf nicht die Regel sein“. Wenn Unternehmen ihre Preise vorsätzlich falsch auszeichnen, ist das ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben. Das wäre zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Für die Kontrolle und Einhaltung der geltenden Gesetze sind die Lebensmittelüberwachung oder auch das Ordnungsamt zuständig. Wer dabei erwischt wird, dass er die Preise absichtlich falsch auszeichnet, um den Gewinn zu maximieren, muss mit Geldstrafen oder bei Wiederholung sogar mit der Schließung seines Gewerbes rechnen.

Gesetz: Kauf findet erst an der Kasse statt – Kaufvertrag entsteht beim Kassieren

Aber was sagt das Gesetz zu falschen Preisen und Preisauszeichnungen? Wie ist die genaue rechtliche Lage? Grundsätzlich sind die Verbraucher juristisch gut geschützt. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Vereinbarung über den zu zahlenden Preis, rechtlich gesehen, an der Kasse abgeschlossen wird. Durch stille Einwilligung beim Kaufvorgang kommt ein bindender Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Deshalb ist es am Ende völlig irrelevant, welcher Preis am Supermarktregal ausgewiesen ist.

Preisreklamation auch noch nach Kaufabschluss möglich

Auch wenn Kunden der Preisunterschied erst nach dem abgeschlossenen Kauf auffällt, müssen die Verbraucher das, laut Verbraucherzentrale, nicht einfach akzeptieren. Es wird empfohlen, die Preise, schon wenn die Artikel eingescannt werden, auf Richtigkeit zu prüfen. Sollte das auf die Schnelle nicht möglich sein, soll man den Kassenbon im besten Fall, direkt nach dem Bezahlen, noch im Laden überprüfen. Wenn sie Unstimmigkeiten auf dem Kassenbeleg feststellen sollten, wird geraten, sofort auf das Problem aufmerksam zu machen. Zwar ist der Supermarkt nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, vom Kauf zurückzutreten.

Kunden, die den Preisunterschied erst zu Hause bemerken, haben schlechte Karten. In diesem Fall ist man auf die Kulanz der Händler angewiesen.

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bh
Quellen: morgenpost.de